Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung auf den Weg gebracht und tut mit demselben auch noch etwas für die Attraktivität als Arbeitgeber.
Die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro wurde bereits im März vom Landtag beschlossen. Nun sollen auch die übrigen Tarifeinigungen auf die niedersächsiche Beamten- und Richterschaft übertragen werden:
Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren Zulagen um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.
Zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung wird mit dem Gesetz die Weiterbeschäftigung nach erreichen des Ruhestandsalter attraktiver gemacht und einige weitere Regelungen getroffen:
- Die Besoldungshebung von Schulleitungen mit einer Schülerzahl bis 80 auf A14 zum
Januar 2025 soll Schulleitungen kleiner Schulen stärken. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro. - Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.
Zudem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte mit nur einem Kind, deren Ehegatten oder Lebenspartner mit keinem oder nur einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen, rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Gewährung eines Familienergänzungszuschlags erhalten. - Der Dienstunfallschutz soll auf Wege ausgedehnt werden, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies soll auch dann gelten, wenn der Dienst im Home-Office geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.
Dazu Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Mit diesem Gesetzentwurf soll zum einen wie versprochen der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Beamten- und Richterschaft übertragen werden. Hinzu kommen notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber. Auch wir spüren den Arbeits- und Fachkräftemangel sowie die demografische Entwicklung bei der eigenen Belegschaft. Aber bereits jetzt müssen wir uns nicht verstecken: Das Land bietet abwechslungsreiche und sichere Arbeitsplätze, die aufgrund des Generationenwechsels besonders gute Entwicklungsperspektiven eröffnen.“




