Heute, am 1. August 2024, tritt die europäische KI-Verordnung, auch bekannt als „AI Act“, in Kraft. Damit beginnen nun die Umsetzungsfristen.
Zum 2. Februar 2025 gelten die Verbote einiger Praktiken der Künstliche Intelligenz (KI). Unter anderem gilt das für das grundsätzliche Verbot biometrischer Echtzeit-Fernüberwachungssysteme in öffentlichen Räumen in Zwecke der Strafverfolgung. Des Weiteren wird das Social Scoring verboten. Durch Social Scoring wird das Verhalten KI-basiert bewertet und daran soziale Benachteiligungen geknüpft, wie den Ausschluss öffentlicher Leistungen.
Ferner werden KI-Systeme unterschiedlich bewertet. Einige Anwendungen werden als „hochriskant“ eingestuft und unter strenge Auflagen gestellt. Dazu zählen KI-Systeme zur Bewerberauswahl, der Justiz, der Grenzkontrolle und dem Bildungswesen.
Diese Regeln müssen in Zukunft von einer nationalen Behörde überwacht werden. Wer diese KI-Aufsicht werden soll, ist in Deutschland noch nicht geklärt. Möglich wären die Bundesnetzagentur, Datenschutzbehörden oder eine Behörde, die neu gegründet werden müsste.
Für die Benennung der Aufsicht haben die Mitgliedsstaaten nun zwölf Monate Zeit.




