Bereits im letzten Jahr war es Klimaaktivisten gelungen, auf das Gelände von Flughäfen zu gelangen, um auf ihre Anliegen hinzuweisen. Nun ist es schon wieder zu Störungen des Flugverkehrs gekommen. Zunächst drangen Aktivisten der Letzten Generation in Köln auf das Rollfeld vor und klebten sich dort fest, am Tag darauf klebten sich sieben Personen am Frankfurter Flughafen auf den Start- und Landebahnen fest.
Die Aktionen zeigen, wie einfach es noch immer ist, auf das Gelände deutscher Flughäfen zu gelangen. Dazu genügen offensichtlich einfache Kneifzangen, um den Maschendrahtzaun zu öffnen. Doch die vermeintlich unzureichende Sicherung der Flugplätze mit einfachen Zäunen hat ihren Grund: Die Zäune sollen eben nicht nur Unbefugte vom Betreten des Geländes abhalten, sondern Rettungskräften und Flugzeugen im Notfall einen erforderlichen Durchbruch ohne strukturelle Schäden ermöglichen.
Mit Patrouillen oder Kameraüberwachung ist die Sicherheit nicht zu gewährleisten, dafür ist der zu überwachende Bereich zu groß. Es bliebe die Möglichkeit einer Sensorüberwachung. Zäune, die automatisiert Alarm auslösen, sobald sie beschädigt werden, existieren bereits. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte die Flughafenbetreiber auf, mehr zu investieren: „Das gilt vor allem für Zäune, Tore, Kameras, Sensoren und Signaltechnik.“ Man stehe mit Unternehmen und Aufsichtsratsbehörden der Länder im Austausch. Zudem wolle man die gesetzlichen Pflichten verschärfen.
Neues Gesetz kommt
Vor gut zwei Wochen hatte das Bundeskabinett bereits den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Demnach wird das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens als neuer Straftatbestand eingeführt werden. Zuwiderhandlungen sollen mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. „Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche Vorfälle sind auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn es medizinische Notfälle gibt“, äußerte sich Faeser zu diesem Zeitpunkt. Sollte ein Eindringling einen verbotenen Gegenstand mit sich führen, wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe, drohen dem Gesetzesentwurf zufolge sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Die Bundesinnenministerin führte weiter aus: „Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden.“ Den Aktivisten von Köln und Frankfurt werden zwar noch keine Freiheitsstrafen im Rahmen des neuen Gesetzentwurfs drohen, jedoch müssen sie einem Bericht der Bild am Sonntag zufolge mit Schadensersatzforderungen der Lufthansa in Millionenhöhe rechnen.