Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 verlief nicht korrekt. Während sich die Kläger bestätigt sehen, ist das Urteil eine Niederlage für die Bundesnetzagentur (BNetzA) – und für einen ehemaligen Verkehrsminister, der nicht zum ersten Mal in der Kritik steht.
Die Auktion der 5G-Mobilfunkfrequenzen 2019 hatte dem deutschen Staat rund 6,6 Milliarden Euro eingebracht. Für die Vergabe war seinerzeit die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Diese muss eine unabhängige Behörde und „vor jeglicher Einflussnahme von außen geschützt“ sein. So fordert es die Europäische Union. Laut Kölner Verwaltungsgericht war diese Unabhängigkeit nicht gegeben.
Streitpunkt Diensteanbieterverpflichtung
Bei der Vergabe hatte die BNetzA die großen Netzbetreiber – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica – von der Pflicht entbunden, ihre Netze gegen Gebühren für Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz zu öffnen (Diensteanbieterverpflichtung). Von dieser Option hätten kleine Anbieter wie Freenet und EWE Tel profitiert. Genau diese beiden Mobilfunk-Unternehmen lagen seitdem im Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur, da sie illegale Einflussnahme vermuteten. In diesem Punkt bekamen die Kläger nun recht.
Machte Scheuer Druck?
Der damalige Verkehrsminister war Andreas Scheuer (CSU). Laut Gericht soll dieser die BNetzA „auf erhebliche Weise“ dazu gedrängt haben, im Tausch gegen Ausbauzusagen der großen Netzbetreiber auf die Diensteanbieterverpflichtung zu verzichten. Die BNetzA habe diesem Druck „zumindest teilweise“ nachgegeben. Es ist nicht der erste Fehltritt von Scheuer: Der ehemalige Verkehrsminister zeichnete für das vom Europäischen Gerichtshof gekippte Pkw-Maut-Projekt verantwortlich, das den Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz kostete.
Das Gericht hat die Bundesnetzagentur nun verpflichtet, die Anträge der Kläger Freenet und EWE Tel auf Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung neu zu bescheiden. „Die für den Wettbewerb verlorenen Jahre“ bekomme man dadurch zwar nicht zurück, wie ein Sprecher von Freenet verlauten ließ. Das Unternehmen setze aber darauf, dass die BNetzA bei zukünftigen Vergabeverfahren wieder mehr auf Wettbewerbsregulierung achte.