Heute lädt der Digital Services Coordinator (DSC) gemeinsam mit der EU-Kommission zu einem Treffen ein. Die potenziellen Risiken im Vorfeld der Bundestagswahl sollen adressiert werden. Teilnehmen werden Plattformen, nationale Behörden und Vertreter der Zivilgesellschaft.
Diskutiert werden soll, ob die sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen die Leitlinien der EU-Kommission zur Minderung systemischer Risiken für Wahlprozesse einhalten, informiert die Bundesnetzagentur, bei welcher der DSC angesiedelt ist. Gemäß Artikel 35 des Digital Services Act (DSA) sind die Anbieter dazu verpflichtet, „angemessene, verhältnismäßige und wirksame“ Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dazu gehören mitunter die Anpassung ihrer algorithmischen Systeme und ihrer Werbesysteme, die Kennzeichnung von Fakes, die Stärkung der internen Beaufsichtigung und Maßnahmen zum Kinderschutz wie die Altersüberprüfung.
Von Anbieterseite sind Vertreterinnen und Vertreter von Google, Youtube, Microsoft Bing, LinkedIn, Meta, X, TikTok und Snapchat eingeladen. Zudem nehmen Vertreter nationaler Behörden teil, die für die Durchführung und die Sicherheit der Wahlen oder die Entfernung illegaler Inhalte zuständig sind. Das sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundeskanzleramt, das Bundespresseamt, die Bundeswahlleiterin, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landesmedienanstalt NRW. Ergänzt wird die Runde durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie AlgorithmWatch, CeMAS, GADMO, ISD und Reset Tech.
Im Vorfeld nationaler Wahlen in anderen EU-Mitgliedsstaaten wurden bereits vergleichbare Roundtables durchgeführt. Als Beispiel nennt die BNetzA Österreich. Weiterhin werden am 31. Januar in einem Stresstest „etwaige DSA-relevante Szenarien vor der Bundestagswahl diskutiert, um Prozesse und Abläufe abzustimmen“, so die Behörde. Auch zu dem Termin sind Vertreter aus den oben genannten drei Bereichen eingeladen.