Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte sehen sich in der heutigen Zeit einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Die Aufgaben rund um die Integration Geflüchteter, Energiewende oder Fachkräftemangel, um nur einige zu nennen, lassen sich nicht in kurzer Zeit lösen und gestalten. Daher hat der Niedersächsische Landtag nun eine Verlängerung der Amtszeit und Finanzierungsmöglichkeiten für die Kommunen geschaffen.
Mit einer Erhöhung der Amtszeit von fünf auf acht Jahren möchte das Land Niedersachsen vor allem zwei wesentliche Punkte erreichen. Die Attraktivität des Amtes stärken, in dem langfristigen Perspektiven für die Karriere ermöglicht werden. Zum anderen erfordern die aktuellen Herausforderungen auch eine langwierige Planung und gestalten die Entwicklung einer Kommune nicht nur kurzfristig.
Wissen binden
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt: „Die Aufgaben in der kommunalen Verwaltung erfordern zunehmend spezialisiertes Wissen und strategische Planung. Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte sind dafür verantwortlich, die Zukunft ihrer Kommune zu gestalten. Die Verlängerung der Amtszeit schafft bessere Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Personal für diese anspruchsvolle Leitungsfunktion zu gewinnen.“
Kommunale Konzernkredite
Zur besseren Konzernfinanzierung wurden zudem eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben angepasst und neue Instrumente geschaffen. Diese seien, so Behrens, großteilig eine bundesweite Neuheit und sollen größere Flexibilität schaffen und die gesamte kommunale Konzernfinanzierung weiterentwickeln. Besonders die nun aus der Erprobungsphase übernommene Möglichkeit von kommunalen Konzernkrediten soll hier neue Möglichkeiten schaffen. Damit ist dem Wunsch vieler Kommunen, kurzfristig auf finanzielle Notwendigkeiten zu reagieren zu können, nachgekommen, ohne den Schutz des Kernhaushaltes vor ausufernder Verschuldung zu mindern. Dieser bleibe durch klare Regelungen oberstes Gebot.




