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StartSicherheitFeuerwehr-Novelle in Bayern

Feuerwehr-Novelle in Bayern

Die Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst soll in Bayern angehoben werden. Dies hatte der bayerische Ministerrat mit der Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Die Altersgrenze soll damit von derzeit 65 auf 67 Jahre steigen. Damit würde man im Freistaat auch in Zukunft das große Helferpotential sichern. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung dem Landtag zugeleitet

Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde zudem, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. „Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für eine effektive Hilfeleistung im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst. Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewiesen, dass ihre Möglichkeiten der Ausbildung am Standort durch Angebote auf Kreisebene ergänzt werden. Um das wichtige Engagement der Ausbilder auf Kreisebene zu stärken, nehmen wir die Möglichkeit einer Entschädigung ausdrücklich in das Gesetz auf“, erklärte dazu der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU).  Weitere Änderungen umfassen auch Kostenregelungen bei Fehl-alarmen. Gemeinden sollen nun bei Fehl-alarmierungen durch sogenannte eCall-Notrufsysteme Ersatz für entstehende Kosten verlangen können. Dies umfasst nun auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones oder Smartwatches. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung auch einen möglichen Kostenersatz für Gemeinden bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe. „Oftmals setzen die Dienstleister von Hausnotrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab, ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt. Das führt mittlerweile zu einer starken zusätzlichen Belastung unserer Feuerwehrkräfte. Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen“, begründete Herrmann die Änderung.

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