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Neue Schulden für Investitionen einsetzen

Durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen dem Land Schleswig-Holstein künftig Kreditmittel in Höhe von rund 800 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dabei unterstützt der Bund das Land mit rund 290 Millionen Euro. Das geht aus den Bemerkungen 2025 des Landesrechnungshofs hervor.

Durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen dem Land Schleswig-Holstein künftig Kreditmittel in Höhe von rund 800 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Bund unterstützt das Land mit rund 290 Millionen Euro. „Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass die Landesregierung die zusätzlich eingeräumten Verschuldungsmöglichkeiten auch für zusätzliche Investitionen einsetzt, die über den Status quo hinausgehen und damit zu einer finanziellen und wirtschaftlichen Stärkung des Landes beitragen“, sagte die Präsidentin des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Dr. Gaby Schäfer, anlässlich der Veröffentlichung der Bemerkungen 2025.

Personalausgaben immer schwerer zu finanzieren
Die neuen Kreditmöglichkeiten dürften weder direkt noch indirekt für konsumtive Zwecke genutzt werden, ergänzte sie. Stattdessen müssten Investitionen den Vorrang haben, denn „nur dann sind die zusätzlichen Zinsbelastungen für die künftigen Generationen überhaupt zu rechtfertigen.“ Es müssten spürbare Verbesserungen in der Infrastruktur von Land und Kommunen herbeigeführt werden.
Ein weiteres Thema der aktuellen Bemerkungen sind die Personalausgaben, die immer schwerer zu finanzieren seien. Bis zum Schuljahr 2035/36 würden nach den Prognosen des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums die Schülerzahlen um 26.000 steigen. Dem stehe ein sinkendes Lehrerangebot gegenüber. Dabei sei neben den Altersabgängen vor allem die sinkende Lebensarbeitszeit der Lehrkräfte problematisch: Mit 42,3 Prozent befinde sich die Teilzeitquote bei Lehrkräften bundesweit auf einem Höchststand, in Schleswig-Holstein liegt die Quote sogar bei 45,1 Prozent. Parallel gehen immer mehr Lehrkräfte vorzeitig in den Ruhestand. So ging die Zahl derjenigen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht, ist von 2020 bis 2023 um insgesamt zehn Prozentpunkte zurück.

Stationäre Alterspflege unter der Lupe
Der LRH empfiehlt deshalb, finanzielle Anreize für Lehrkräfte zu prüfen. So hätten andere Bundesländer bereits in Mangelbereichen vergütete duale Studiengänge eingeführt. Eine weitere Option könne es sein, Studierenden Stipendien anzubieten, so die Prüfer des Rechnungshofs.
Darüber hinaus nahm der LRH auch die stationären Alterspflegeeinrichtungen des Landes unter die Lupe. Diese müssen qua Gesetz grundsätzlich einmal pro Jahr überprüft werden. 2023 hatte es jedoch nur in 62 Prozent der Einrichtungen eine solche Regelprüfung gegeben.
Laut Bemerkungen sei der Grund, dass die Aufgaben der Aufsichten in den Vorschriften zu weit gefasst seien und zum Teil das Personal fehle, um die Anforderungen zu erfüllen. Der LRH rät deshalb: Damit die Kreise und kreisfreien Städte künftig bei allen Einrichtungen Regelprüfungen durchführen können, sollte der landesgesetzlich festgelegte Prüfungsumfang reduziert werden. Dabei seien besonders wichtige Bereiche wie Personal, freiheitsentziehende Maßnahmen oder die Arzneimittelversorgung stets zu überprüfen, andere Bereiche hingegen nur optional.

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