KI in der Justiz bietet enormes Potenzial. Vor allem Organisationsthemen, die stark repetitiv sind, können künftig vereinfacht werden. Noch ist man jedoch nicht so weit. Es stehen einige verwaltungstechnische Hürden im Raum. In der Arbeitsgruppe KI wird über dieses Potenzial diskutiert. Bis 2026 möchte man dort messbare Ergebnisse liefern.
An der AG KI beteiligt ist auch Richard Hu. Der Staatsanwalt ist Referent im IuK-Referat im Ministerium der Justiz in Baden-Württemberg. Die Arbeitsgruppe ist Teil der Bundesländerkommission (BLK) für Informationstechnik und koordiniert den Einsatz von Justiz-KI in Bund und Ländern. In der BLK werde die nationale und internationale Entwicklung der KI beobachtet, so Hu.
In der KI-Strategie des Landes Baden-Württemberg sollen im Bereich der Justiz geeignete Geschäftsprozesse transformiert werden. Dabei geht es auch darum, Innovation und nachhaltigen Ressourceneinsatz voranzubringen. Einzelne Handlungsfelder der Strategie seien zum Beispiel die Förderung der flexiblen Nutzung von KI-Technologien und der Aufbau einer KI-Plattform für die Justiz, berichtet Hu beim Digitalisierungskongress „BaWü 4.0“ in Stuttgart. Durch die Automatisierung einiger Aufgaben sollen insbesondere Prozesse wie das Lesen von Akten, Vorarbeiten und Verwaltungstätigkeiten durch KI erleichtert werden, berichtet Hu. Bis 2026 werden die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe erwartet, so der Staatsanwalt.
Noch nicht arbeitsfähig
Leider sei man beim Thema KI in der Justiz derzeit noch nicht arbeitsfähig, berichtet Richter Dr. Philipp Schmieder vom Landgericht Karlsruhe. Auch er hat Ideen, wo sich Arbeitserleichterungen anbieten würden. Dazu zählen zum Beispiel die Aufstellung der Prozesskosten, die einem Richter üblicherweise viel Zeit und Mühe koste, erläutert Schmieder. Auch bei Organisationsthemen wie etwa der Terminfindung zwischen Staatsanwalt, Verteidiger und Richter könnten mithilfe von KI die Prozesse verkürzt werden.
Dystopie-Fantasien wie etwa die Präsenz von Robo-Richtern erteilten alle Teilnehmenden der Diskussionsrunde eine Absage. Ein Robo-Richter – oft in sozialen Medien als eine Art Roboter in Richterrobe porträtiert – soll den menschlichen Richter vollständig ersetzen. Das seien jedoch Scheindebatten, beurteilten die Juristen. Insbesondere in Deutschland gehe es bei der Justiz-Hilfe um kleinere Angelegenheiten. „Die kernrichterliche Tätigkeit soll erhalten bleiben. Die sogenannten Robo-Richter sind kein realistisches Szenario“, urteilt Schmieder.
Generell werde „menschliche Erfahrung“ weiterhin ein wichtiger Teil des Justizwesens bleiben, erklärte Dr. Sarah Becker, Partnerin AI Strategy and Transformation bei Deloitte. Insbesondere die „letzte Meile“ der Entscheidung müsse menschlich bleiben. „Aber diese letzte Meile – diese Entscheidung – kann nur gefällt werden, wenn entsprechend Vorerfahrung vorhanden ist.“ Es werde interessant sein zu beobachten, wie die neu ausgebildete Generation, die nur mit dem Endergebnis automatisierter Prozesse konfrontiert wird, künftig Entscheidungen fällen werde, so Becker.




