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Wärme planen

Im Juli hat auch die saarländische Gemeinde Blieskastel als erste saarländische Kommune ihren Wärmeplan veröffentlicht und befindet sich damit auf Kurs für die Deadline 2028 aus dem Wärmeplanungsgesetzes. Für Großstädte wie zum Beispiel Saarbrücken bleibt aber kein Jahr mehr, um ihre kommunalen Wärmepläne vorzulegen. Da alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern diese Pläne bereits schon 2026 vorlegen müssen.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei zentraler Bestandteil der Bemühungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis ins Jahr 2045. Ohne sie sind die Ziele einer Reduktion von Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht möglich. Die Informationen und Verfügbaren Heizmöglichkeiten, welche die kommunale Wärmeplanung dabei aufzeigen, bleiben vielfältig. Das kürzlich beschlossenen Wärmeplan der Stadt Aachen sieht zentrale Versorgungsmöglichkeiten wie Fernwärme oder die Verwendung von Abwärme und Geothermie vor. Daneben gibt es aber auch dezentralere Lösungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung angewendet. Die Ergebnisse eines Wärmeplanes welche Heizmethoden wo sinnvoll sind dabei nicht verpflichtend. Der Wärmeplan liefert also einen Überblick was möglich ist.

 Nicht für die Schublade

 Die Erstellung eines Wärmeplans sei dabei für Kommunen eine große Herausforderung, äußerte sich Ingbert Liebing (CDU), Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), angesichts eines Gutachtens zu den unterschiedlichen Kosten der Wärmeoptionen. Er erinnerte daran, dass die Pläne nach Erstellung auch umgesetzt werden müssen und nicht nur in der Schublade verschwinden dürfen. Dazu müsse aber auch die Politik einen entsprechenden Markt- und Finanzierungsrahmen schaffen. „Andernfalls bleiben die kommunalen Wärmepläne insbesondere beim entscheidend wichtigen Wärmenetzausbau bloße Absichtserklärungen ohne Aussicht auf konkrete Umsetzung“, erklärt Liebing.

Kein Hin und Her mehr

Ein Vergleich der Pläne verdeutlicht, dass Fernwärme nicht überall möglich ist. Diese Erkenntnis, überrascht wenig, denn wie bei der Energiegewinnung sind es die Umgebungsfaktoren, die darüber entscheiden, welche Wärmeversorgung gut geeignet ist. Die Wärmeplanung schafft zunächt Klarheit. Dennoch fordern die Vertreter der Branche noch gesetzliche Anpassungen vonseiten der Politik, z. B. beim effektiven Einsatz der Fördermitteln. Laut einem von der Arbeitsgemeinschaft für Fernwärme (AGFW) und VKU erstellten Gutachten sollten in Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, keine Fördermittel mehr für Wärmepumpen gezahlt werden.

Tragende Länderrolle

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat als Koordinator eines gemeinsamen Dialogs einen Überblick über den aktuellen Stand. Es kommt dabei unter anderem zu dem Ergebnis: Die westlichen Bundesländer sind deutlich weiter mit der Erstellung der kommunaler Wärmepläne fortgeschritten. Ein Grund dafür ist die frühzeitige Verabschiedung von Landesgesetzen in einigen der westlichen Bundesländer. Die Entscheidungen der Länder leisten also einen wichtigen Beitrag, aber die Rolle der Länder in der ist nicht nur die Verabschiedung eines Landesgesetz.

Wärmeliniendichte

Schleswig-Holsteins Energiestaatssekretär Joschka Knuth (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Wärmewende der noch schlafende Riese des Klimaschutzes sei, weshalb das Flächenland die Kommunen bestmöglich bei derselben unterstütze. So stellt Schleswig-Holstein seinen Kommuen beispielsweise seit Juli eine Karte zur Wärmeliniendichte zur Verfügung. Die Karte liefert belastbare und differenzierte Daten über Wärmeverbräuche als Grundlage für die Wärmeplanung vor Ort. Knuth konstatierte: „Mit dieser einheitlichen Datengrundlage erleichtern wir die Arbeit der Kommunen für die Wärmewende: Wir geben ihnen ein Werkzeug an die Hand, das ihnen Zeit sowie Ressourcen spart.“ Neben der Wärmeliniendichte- Karte wurden auch flächenscharfe Wärmebedarfe im 100-Meter-Raster sowie der Wärmebedarf pro Baublock berechnet und den Kommunen bereitgestellt. Diese Datensätze erleichtern auch Kooperationen im Planungsprozess zwischen den Kommunen

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