- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartStaat & RathausUnter Vorbehalt

Unter Vorbehalt

Ab Dezember sollen Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes mehr Entgelt erhalten. Das ist der erste Schritt, um Beamtinnen und Beamte an der im April erzielten Tarifeinigung für den Öffentlichen Dienst von Bund und Ländern teilhaben zu lassen. Weitere Schritte sollen zeitnah folgen – doch die Umsetzung ist diesmal besonders komplex.

Nach zähen Verhandlungen konnten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung im Frühjahr u. a. auf Entgelterhöhungen, verbesserte Arbeitszeitregelungen und eine Anhebung der Sonderzahlungen für Beschäftigte von Bund und Kommunen einigen. Eine Eins-zu-eins-Übertragung der vereinbarten Maßnahmen auf Bundesbeamte im Nachgang zu den Verhandlungen ist üblich, aber auch langwierig. Schließlich ist hierfür ein entsprechendes Anpassungsgesetz erforderlich. Damit die Betroffenen nicht bis zur Verabschiedung des Gesetzes auf ihre Entgelterhöhung warten müssen, hat die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses beschlossen.

Steigerung in zwei Etappen

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes und auch Versorgungsempfängerinnen und -empfänger profitieren voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember von den geplanten Besoldungsanpassungen. Dann soll im ersten Schritt eine rückwirkende Erhöhung der Entgelte um drei Prozent ab April 2025 erfolgen. Ab Mai 2026 ist eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent geplant. Die Zahlungen erfolgen vorbehaltlich der späteren gesetzlichen Umsetzung durch den Bundestag.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem Kabinettsbeschluss ein Signal der Wertschätzung für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. „Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen mit der Abschlagszahlung schnell die notwendigen Besoldungs- und Versorgungserhöhungen“, freut sich GdP-Vize Sven Hüber. „Die Bundesregierung ist jetzt aber auch aufgefordert, sehr zügig die Tarifeinigung vollständig umzusetzen inklusive der neuen Langzeit-Wertkonten und den seit fünf Jahren überfälligen Reformstau bei der amtsangemessenen Besoldung aufzulösen.“

Angemessen und attraktiv

Die Bundesregierung will laut eigener Angabe in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung regelt. Im Verbund damit sei zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vorgesehen, heißt es aus dem Bundesministerium des Innern.

Gemeint sind die Beschlüsse des BVerfG aus 2020, in denen der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung sowie die Alimentation kinderreicher Familien geregelt sind. „Beide Themen – die Übertragung der Tarifeinigung und die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – gehören verfassungsrechtlich zusammen“, betont die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Die Umsetzung sei komplex und müsse sorgfältig abgestimmt werden.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) erhofft sich durch das geplante Gesetz ebenfalls ein Ende des Stillstands im Bereich der amtsangemessenen Alimentation und eine wieder verfassungsgemäß ausgestaltete Besoldung. Ziel sei es, dass der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger werde, so der Bundesvorsitzende Volker Geyer.

Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung

Während an der Übertragung der Tarifergebnisse auf Bundesbeamte gearbeitet wird, befinden sich die Gewerkschaften bereits in der Vorbereitung auf die kommenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. DBB und Verdi befragen derzeit Staatsdienerinnen und Staatsdiener zu ihren Erwartungen. Im November sollen die Forderungen bekanntgegeben werden, im Dezember beginnen dann die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder.

Laut Andreas Hemsing stehen auch hier Verbesserungen bei Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Personalpolitik im Fokus. „Wir sehen, dass Entlastung und Arbeitszeitsouveränität große Themen sind“, so der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des DBB. „In der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen sind wir hier erste Schritte in die richtige Richtung gegangen. Die Landesbeschäftigten haben die klare Erwartung, dass die Länder hier mehr tun und sich als moderne Arbeitgeber präsentieren.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein