Die kommunalen Spitzenverbände befürworten die Vorschläge zur Reform des Sozialstaats: Leistungen sollen gebündelt, Verfahren vereinfacht werden. Ökonomen drängen auf eine Änderung bei den Freibeträgen.
Den Sozialstaat einfacher, schneller und verständlicher gestalten – das ist das erklärte Ziel der Sozialstaatsreform. Kürzlich legte die zuständige Kommission ihren Abschlussbericht vor, darin empfiehlt sie 26 Maßnahmen zur Modernisierung des Sozialstaats. „Die Sozialstaatsreform ist ein Befreiungsschlag für Millionen Menschen in Deutschland“, erklärte Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung anlässlich der Veröffentlichung. Erreicht werde dies durch konsequente Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, fügte er hinzu.
Im Detail sieht der Abschlussbericht Folgendes vor: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden, damit gäbe es künftig nur noch jeweils eine Anlaufstelle. Zudem sollen die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen zuständig sein. Der Effekt: Aus vier Behörden würden künftig zwei. Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge auf Unterstützung stellen.
Prozesse digitalisieren und automatisieren
Die Ergebnisse der Sozialstaatskommission bewerten der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Landkreistag (DLT) positiv. Es würden damit Sozialleistungen stärker gebündelt und Verfahren vereinfacht. Damit sei der Anfang gemacht, um den Sozialstaat übersichtlicher und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten. Dass Wohngeld und Kinderzuschlag mit dem Bürgergeld und der Sozialhilfe zusammengeführt werden sollen, begrüßen die Spitzenverbände.
Allerdings, so ergänzt DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger: „Eine Lösung der dramatischen kommunalen Finanzlage ist damit nicht verbunden.“ Der Deutsche Städtetag (DST) begrüßt die Empfehlungen des Abschlussberichts ebenfalls und bezeichnet sie in einer Pressemitteilung als „starke Impulse“. „In puncto Entbürokratisierung und Digitalisierung ist das ein Durchbruch“, erklärte DST-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt.
2024 sind nach Angaben des Deutschen Städtetags die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe im Vergleich zum Vorjahr um etwa zehn Prozent gestiegen, die Ausgaben für die Eingliederungshilfe wuchsen im selben Zeitraum um rund 13 Prozent und die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege um rund 18 Prozent. Aus Sicht des DST sollten diese Leistungen ebenfalls auf die Agenda. Er plädiert dafür, zuerst die Punkte umzusetzen, bei denen sich Verfahren sofort digitalisieren lassen und die die größten Entlastungen für die Verwaltung versprechen.
Ein weiterer Punkt, den der Abschlussbericht der Sozialstaatskommission thematisiert: Für Beziehende von Grundsicherung lohne sich Erwerbsarbeit häufig zu wenig, heißt es dort. Denn mit dem aktuellen System werde geringfügige und teilzeitnahe Beschäftigung begünstigt, so dass niedrige Einkommen mit Bürgergeld aufgestockt werden. Wer schließlich in eine vollzeitnahe oder Vollzeit-Beschäftigung wechselt, profitiere häufig von nur geringen finanziellen Vorteilen.
Substanziellere Reformen nötig
Die Kommission schlägt deshalb vor, die Freibeträge für Minijobs zu senken und im Gegenzug höhere Freibeträge für vollzeitnahe Beschäftigung einzuführen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) begrüßt diesen Vorschlag und schreibt in einer Mitteilung, dass damit der Anreiz größer sei, den Lebensunterhalt stärker aus eigener Arbeit zu sichern und sich aus dem Transferbezug herauszubewegen. Die IW-Ökonomen schränken allerdings ein: Mit den geänderten Freibeträgen dürfte sich auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten. Denn die höheren Freibeträge würden auch Haushalten mit höheren Erwerbseinkommen zugutekommen.
„Ob die Reform erfolgreich sein wird, bleibt offen“, so die Wirtschaftswissenschaftler des IW. Durch einfachere Verfahren würde zwar der bürokratische Aufwand gesenkt, doch gleichzeitig erhöhe sich die Inanspruchnahme und das führe zu Mehrausgaben. „Die Kommission hat wichtige Impulse gesetzt, grundlegende Probleme bleiben jedoch bestehen“, heißt es in der Stellungnahme. Angesichts von Überalterung, Fachkräftemangel und steigenden Sozialausgaben seien deutlich substanziellere Reformen notwendig.



