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StartSicherheitMehr persönliche Freiheit für Österreichs Polizei

Mehr persönliche Freiheit für Österreichs Polizei

Die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen bei Polizistinnen und Polizisten wird gelockert. Bisher waren Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst nicht erlaubt.

Trotz der Liberalisierung zugunsten der persönlichen Entfaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei in Österreich, bleiben einige Einschränkungen bezüglich des permanenten Körperschmucks bestehen. Weiterhin verboten bleibt alles, was dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz oder dem Symbole-Gesetz widerspricht. Ebenso verboten sind Symbole, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind. Zu nennen sind hier zum Beispiel Totenköpfe, gewaltverherrlichende oder pornografische Darstellungen.

Inwiefern die in die Haut gestochenen Darstellungen mit dem Polizeidienst vereinbar sind, wird weiterhin im Einzelfall entschieden.   

„Es hat sich in der Gesellschaft vor allem bei jungen Menschen viel verändert“, erklärte  Innenminister Gerhard Karner. Tattoos seien heute ein Teil der Lebenskultur. Dem wolle man mit der Liberalisierung Rechnung tragen.

Den Polizeiberuf attraktiver gestalten

Das Zugeständnis an die junge Generation ist auch dem Wunsch geschuldet, den Polizeiberuf für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger attraktiver zu gestalten. Aufgrund der bevorstehenden Pensionierungswelle der sogenannten „Babyboomer Generation“ startete das Innenministerium im Herbst des vergangenen Jahres eine Rekrutierungskampagne für Polizistinnen und Polizisten. Seit 1. Januar 2023 gibt es für Polizeischülerinnen und Polizeischüler mehr Gehalt. Im ersten Jahr beläuft sich das Monatsgehalt auf 2.000 Euro brutto. Im zweiten Jahr erfolgt eine Steigerung auf 2.600 Euro brutto. Nach Abschluss der polizeilichen Grundausbildung erhöht sich das Gehalt erneut. 

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