Der Hessische Rechnungshof hat heute einen Bericht zu den geplanten Kapitalmaßnahmen bei der Helaba, der Landesbank Hessen-Thüringen, veröffentlicht. Darin unterrichtet er Landtag und Landesregierung über die daraus resultierenden Konsequenzen für den Haushalt.
„Wir bewerten nicht die politische Entscheidung, das Eigenkapital der Helaba um zwei Milliarden Euro zu stärken“, sagte der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Walter Wallmann. Allerdings sei man der Auffassung, das Land solle im Gegenzug hierzu angemessene Beteiligungsrechte erhalten. „Zudem erwarten wir mit Blick auf das Milliardeninvestment, dass unser Prüfrecht bei der Helaba in der Landeshaushaltsordnung verankert wird. Öffentliche Finanzen brauchen öffentliche Kontrolle“, so Wallmann weiter.
Nach Angaben des hessischen Finanzministeriums bestehen Bedenken der Europäischen Bankenaufsicht, die bisherigen stillen Kapitaleinlagen des Landes auch künftig als Instrumente des harten Kernkapitals anzuerkennen. Aus diesem Grund beabsichtigt das Land, das Eigenkapital der Helaba mit zwei Milliarden Euro zu stärken und seine Beteiligung an der Helaba auf 30,08 Prozent zu erhöhen.
Besonders mahnte der Rechnungshof in seinem Bericht an, dass das Land an die höhere Beteiligung angepasste angemessene Stimmrechte erhält. Diese seien gemäß § 65 der Landeshaushaltsordnung eine wesentliche Beteiligungsvoraussetzung. Zudem wies er darauf hin, dass die zur Finanzierung der Kapitalmaßnahme eingeplanten Erträge mit Unsicherheiten verbunden seien.




