Am Frankfurter Flughafen können ab sofort mehr Reisende die (teil-)automatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nutzen. Nun ist es auch Drittstaatsangehörigen möglich, die Anlagen für ihre Ein- und Ausreise zu nutzen. Es gilt aber, einige Voraussetzungen zu erfüllen.
So müssen die Nutzenden einen deutschen Aufenthaltstitel besitzen und das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines deutschen Visums für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D können nun von der Automatisierung profitieren. Dies gilt allerdings nur bei der Ausreise aus Deutschland. Weiterhin muss der aktuell genutzte Reisepass bei der Ausländerbehörde registriert sein.
Bisher war die Nutzung der (teil-)automatisierten Grenzkontrolle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz vorbehalten sowie – nach vorheriger Registrierung – auch Besitzerinnen und Besitzern eines Reisepasses aus den USA, Hongkongs, Südkoreas und Taiwans. In allen Fällen ist ein gültiger elektronischer Reisepass zwingende Voraussetzung.