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StartFinanzenGeldwäschebekämpfung bündeln

Geldwäschebekämpfung bündeln

Nach einem Gesetzesentwurf zu Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität erhält das neu einzurichtende Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) u. a. ein Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG). Außerdem sollen der neuen Behörde auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Financial Intelligence Unit (FIU) unterstellt werden.  

Die Überführung der beiden Zentralstellen soll nach Entwurf am 1. Juni 2025 stattfinden. Ziel ist es, Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit se nachhaltig zu verbessern. Zu den weiteren Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, gehört die Einrichtung einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht im BBF, welche die bundesweite Koordinierung geldwäscherechtlicher Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Nicht-Finanzsektors unterstützt. Die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt bislang bei den Ländern. Das neu geschaffene EZG im BBF soll die originäre Zuständigkeit für die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung von bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug erhalten.  

Abseits des neuen Bundesamtes soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) Mittel zur Schaffung von Stellen zur Geldwäsche und Finanzermittlung erhalten. Zur Verbesserung der Qualität des geführten Registers Geldwäsche und Finanzkriminalität werden der registerführenden Stelle zusätzliche Einsichtnahmebefugnisse für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Register, Verzeichnisse und Datenbanken eingeräumt. Auch wird ein Immobilientransaktionsregisters eingerichtet. Die Einrichtung des Registers erfolgt beim BBF und ergänzt somit den ganzheitlichen Ansatz des BBF, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und die Aufsicht unter einem Dach zu bündeln.  

Kritik bleibt nicht aus 

Von den Gewerkschaften kommt dennoch Kritik. So heißt es vonseiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass durch den Entwurf für das neue Gesetz keine neue Qualität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erkennbar sei. Das BBF sei nicht gut gemacht und werde aus kriminalpolitischer Sicht im Kampf gegen Finanzkriminalität nicht gebraucht. Die GdP schlägt vielmehr vor, die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von BKA und Zollkriminalamt (ZKA) zu stärken. Zudem sollte der Zollfahndungsdienst zu einer Finanzpolizei ausgebaut werden. Des Weiteren müsste die Zollfahndung die Befugnisse zur Sanktionsdurchsetzung sowie zu präventiven Finanzermittlungen erhalten. Und die FIU sollte zu einem tatsächlichen Intelligence-Dienst ausgebaut werden. 

Vom BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft heißt es, dass die neuen Stellen für das BBF nicht aus anderen Bereichen der Zollverwaltung abgezogen werden dürften. Zudem würden viele neue Befugnisse und Schnittstellen geschaffen. Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel sagt: „Jetzt muss sich zeigen, ob die Ampel-Koalition ihre im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Organisierter Kriminalität durch den Zoll wirklich ernst meint.“ Wenn FIU und ZfS 2025 ins BBF überführt würden, brauche es ein Rückkehrrecht in die Zollverwaltung für die überführten Beschäftigten, so Liebel weiter. 

1 Kommentar

  1. Deutschland braucht eine Bundes- Ermittlungs-Kontroll-Fahndungs-Einheit, die unabhängig von ministeriellem Einfluss – lediglich dem Parlament Rede und Antwort stehen muss und die auch Sanktionen der UNO und anderer internationaler Organisationen durchführen kann.
    Die prekäre Situation – die durch die zunehmende Einflussnahme der internationalen organisierten Wirtschafts- U. Finanzkriminalität – auf unseren Rechtsstaat bzw Demokratie – exorbitant zunimmt- lässt keine anderen Antworten zu.
    unserm Staat gehen jährlich mehr als 1 Billion Euro jährlich verloren.
    was aber zweitrangig ist, wenn man die Auswirkungen der „OK“ auf unser gesamtstaatliches System bzw. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit näher betrachtet.
    Der Sand ist bald durch die Uhr durchgelaufen – viel Zeit bleibt nicht mehr.

    Von Vorteil wäre es, wenn vorhandene Strukturen aus den Bereichen der Zollvollzugs Einheiten Teil dieses Projekts würden gem. mit dem BKA

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