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StartDigitalesDie Schwierigkeiten am Cloud-Markt

Die Schwierigkeiten am Cloud-Markt

Der Cloud-Markt wird von amerikani­schen Hyperscalern beherrscht. Das ist für die öffentliche Verwaltung ein Problem, die sich eine Stärkung der digitalen Souveräni­tät wünscht. Eine Umfrage des zentrum für Nachhaltige Transformation (zNT) unter öf­fentlichen Unternehmen weist darauf hin, dass Lizenzpraktiken und Lock-In-Effekte ein Problem darstellen.

Lock-In-Effekt bedeutet, dass Kundinnen und Kunden an Produkte und Dienstleister gebunden werden, da Wechselkosten oder sonstige Barrieren die Migration zu Alter­nativprodukten erschweren. Prof. Dr. Tors­ten Oltmanns, Managing Partner von zNT, erklärte dazu, dass viele Unternehmen An­gebote nutzen, die Cloud- und Softwarepro­dukte kombinieren. Die Lock-In-Effekte würden teilweise schon lange bestehen: „Zwischen Software- und Cloud-Anbietern und ihren Unternehmenskunden bestehen komplexe, betriebsübergreifende Abhän­gigkeiten, die teilweise über Jahrzehnte zu­rückgehen“, so Oltmanns.

Wenn Unternehmen sich entscheiden, bei einem großen Cloud-Anbieter zu bleiben, besteht die Gefahr, dass die Kosten für die Services stark steigen. Dazu kämen Sicher­heitsrisiken: „Software-Monokulturen sind immer ein Risiko für die Cyber-Sicherheit, weil sich der Aufwand für die Kompromit­tierung durch Cyber-Kriminelle lohnt“, er­klärt Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen. Bestes Beispiel ist der chinesische Cyber-Angriff auf das US-Au­ßenministerium vor einem Jahr, bei dem eklatante Sicherheitsmängel bei Microsoft festgestellt wurden. Das US-Ministerium für Innere Sicherheit veröffentlichte im An­schluss an den Vorfall einen Bericht mit den Versäumnissen von Microsoft. Dies hätte aber nicht zu weiteren Schlussfolgerungen seitens der Behörden geführt, so Kipker.

Klagen können helfen

Um sich gegen ungerechtfertigte Kos­tensteigerungen von Cloud-Anbietern zu wehren, können private und öffentliche Unternehmen sich an das Kartellamt wen­den. Gemäß Wettbewerbsrechts-Professor Dr. Patrick Krauskopf sind in zahlreichen Fällen Bemühungen um einvernehmliche Lösungen sinnvoller. Von diesen hat aller­dings die Öffentlichkeit keine Kenntnis, weil die Parteien Vertraulichkeit mittels Non- Disclosure-Agreements (NDA) vereinbaren. Krauskopf ist außerdem Vorsitzender der Schweizer Stiftung KMU für Rechtsdurch­setzung (SKR). Die SKR kann kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch der öffentlichen Hand, etwa bei ungerecht­fertigten Preiserhöhungen durch markt­mächtige Cloud-Provider helfen. Auch in rechtlicher Hinsicht, indem z.B. die Bedürf­nisse der „Kleinen“ gepoolt werden, um eine Gegenmacht aufzubauen.

Nach Krauskopf haben sich große Cloud- Betreiber auf Klagen vor Kartellbehörden, wie z.B. der EU-Kommission, eingestellt und oft kartellrechtliche Sanktionsrisiken ein­kalkuliert, auch wenn die Hyperscaler diese nicht öffentlich zugeben würden. Derzeit laufen Untersuchungen der EU-Kommissi­on, ob Microsoft gegen die Kartellvorschrif­ten der EU verstoßen hat, indem es seine Marktposition bei Produktivitätssoftware nutzt und sein paketzentriertes Modell ge­genüber konkurrierenden Anbietern indi­vidueller Software abschottet. Nichtsdes­totrotz wünscht sich Krauskopf, dass die Vormachtstellung großer amerikanischer Cloud-Provider auf anderem Wege ge­stoppt wird: „Man sollte den Auf- und Aus­bau europäischer Lösungen ermöglichen, das passiert nicht über das Kartellrecht“, resümiert der ehemalige Vizedirektor des Schweizer Kartellamts WEKO.

Struktur muss transparenter werden

Das wünscht sich auch Torsten Oltmanns von zNT. Die Befragung zur Lage des Cloud- Marktes für öffentliche Unternehmen läuft noch bis August 2024. Dennoch lassen sich schon die ersten Schlussfolgerungen zie­hen. „Politiker und Regulierer sollten die Bedingungen auf dem Cloud-Markt kritisch durchleuchten“, so Oltmanns. Des Weiteren sollten Kunden bessere Transparenz über Kosten und Leistung der Cloud-Anbieter er­halten. Oltmanns schlägt dafür die Einrich­tung einer unabhängigen Clearing-Stelle vor, die Daten sammelt und anonymisiert. Darüber hinaus sollten sich betroffene Un­ternehmen häufiger zusammenschließen: „Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass ju­ristische Auseinandersetzungen erfolgreich sein können, wenn Unternehmen sich zu­sammentun“, fasst Oltmanns zusammen.

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