Das kommunale Finanzierungsdefizit ist erneut größer geworden: Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhöhte es sich 2025 auf einen Rekordstand von 31,9 Milliarden Euro. Damit erreichte das Finanzierungsdefizit seinen vorläufigen Höchststand seit der Wiedervereinigung 1990.
Der bisherige Rekordwert aus dem Jahr 2024 mit 24,8 Milliarden Euro wurde im vergangenen Jahr um weitere 7,1 Milliarden Euro übertroffen. „Die Kommunen fahren finanziell das dritte Jahr in Folge und immer stärker auf Verschleiß. Die Rücklagen sind aufgebraucht, Leistungen müssen gestrichen und Instandhaltungen aufgeschoben werden“, erklärte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Achim Brötel, anlässlich der veröffentlichten Zahlen. Auch das Sondervermögen helfe nur wenig. „Wer meint, das alles werde sich mit etwas Zeit oder einem leichten wirtschaftlichen Aufschwung von selbst wieder einrenken, verkennt die Lage völlig“, sagte er weiter. Der Deutsche Landkreistag fordert daher vom Bund schnelle und wirksame Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Es müsse dringend gehandelt werden.
Überdurchschnittlich hohe Personalausgaben
Laut Destatis vergrößerte sich das kommunale Defizit in den Kern- und Extrahaushalten, da die Ausgaben weiterhin schneller gestiegen seien als die Einnahmen. So erhöhten sich die bereinigten Ausgaben der Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent bzw. 22,4 Milliarden Euro auf 423,3 Milliarden Euro. Auch die Personalausgaben stiegen mit einem Plus von 6,8 Prozent überdurchschnittlich an. Als Gründe für die Erhöhung führt Destatis die Tariferhöhung für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im April 2025 sowie den Ausbau des Personalstands an.
Für Sozialleistungen wurden aus den kommunalen Kern- und Extrahaushalten 90 Milliarden Euro ausgebeben. Die größten Zuwächse gab es hier bei den Eingliederungshilfen nach SGB IX (plus 11,2 Prozent) sowie bei den Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII (plus 8,8 Prozent) – in beiden Fällen handelt es sich um Leistungen, für die in erster Linie die Kommunen und weniger Bund und Länder aufkommen müssen. Einen Rückgang hatte das Statistische Bundesamt hingegen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verzeichnen: Sie sanken um 10,9 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro.






