- Anzeige -
- Anzeige -

- Anzeige -
StartStaat & RathausKurswechsel bei der Wärmewende

Kurswechsel bei der Wärmewende

Kaum haben viele Kommunen mit ihrer Wärmeplanung angefangen – oder sie bereits beendet – steht schon die nächste Gesetzesänderung im Raum: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt werden. Was bedeutet der Kurswechsel für Städte und Gemeinden?

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht Lockerungen vor: So soll die Pflicht für Neubauten, mindestens 65 Prozent der Heizkraft aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Eine Bio- Treppe soll sicherstellen, dass ab 2029 schrittweise immer mehr Prozent der Heizleistung durch grüne Brennstoffe wie Biogas und Wasserstoff erzeugt werden. Damit soll bis 2045 die vollständige Klimaneutralität erreicht werden. Beginnen soll die Quote bei aktuell zehn Prozent. Die Nutzung bestimmter Technologien, wie Wärmepumpen, wird nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen soll es technologieoffener werden, solange das CO2-Ziel dennoch erreicht wird. Trotz der neuen Wahlmöglichkeit bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 gesichert.

Im Entwurf der Union und der SPD soll außerdem eine zügige Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erfolgen, damit die Wärmeplanung für kleinere Kommunen mit unter 15.000 Einwohnern deutlich vereinfacht werden kann. Der Aufwand soll auf rund 20 Prozent gegenüber dem für eine reguläre Wärmeplanung reduziert werden, sodass sie innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann. Da kleinere Kommunen laut dem WPG erst bis Mitte 2028 mit ihrer Wärmeplanung fertig sein müssen, kommt diese Ankündigung gerade noch rechtzeitig – obwohl viele bereits begonnen haben.

Lockerungen mit Nebenwirkungen

Zu dem noch in der Abstimmung befindlichen Eckpunktepapier haben viele Verbände eine ähnliche Meinung: Es ist ein guter Ansatz, aber einige Fragen bleiben unbeantwortet. So äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) z. B. kritisch über die unbeantwortete Frage zu Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von grünen Gasen: Der Verband sieht aktuell nicht, wie „der Hochlauf grüner Gase“ ohne Mehrkosten für Eigentümer und Mieter erfolgen könne. „So droht eine Grüngasquote zur Mogelpackung zu werden, die Verbraucher erst in trügerischer Sicherheit wiegt und sie dann teuer zu stehen kommt“, so Ingbert Liebing. Auch der Deutsche Städtetag warnt: Da Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt seien, könne dies den Ausbau der Fernwärme bremsen. Gerade in Ballungszentren sei sie ein zentraler Baustein für Resilienz und Versorgungssicherheit. Zwar gebe die neue Regelung Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Spielraum, jedoch sieht Eva-Maria Kröger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeisterin der Stadt Rostock, ein entscheidendes Problem: „Das darf aber nicht dazu führen, dass die Städte und ihre Stadtwerke jetzt Geld in die Hand nehmen, um ganze Stadtquartiere auf Fernwärme umzustellen und sich dann nur einige wenige Haushalte anschließen. Bereits getätigte und vorbereitete Investitionen dürfen nicht gefährdet werden.“

Problematisch für die Klimaziele?

Darüber hinaus sieht die Agora Energiewende mit den neuen Vorschlägen eine Vergrößerung der Klimaschutzlücke. „Die nun vorgelegten Maßnahmen verlängern die Abhängigkeit von fossilem Gas beim Heizen und bergen ein Preisrisiko für Haushalte“, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem müsse ein Rückfallmechanismus her, der spätestens 2030 greife, sollte der Gebäudesektor seine Klimaziele nicht erreichen. Viele große Kommunen haben ihre Wärmeplanung bereits beendet. Dazu zählt auch die Stadt Koblenz, die bereits 2024 ihre Wärmeplanung abgeschlossen hatte. Doch auch wenn aus einer Bestandsanalyse der Koblenzer Wärmeplanung hervorging, dass zu dem Zeitpunkt noch viele Öl- und Gasheizungen in Betrieb waren, sieht die Stadt durch die Gesetzesneuerungen keine Probleme für die Koblenzer Planung: Die Nachfrage bezüglich Wärmepumpen sei weiterhin gestiegen, Bürgerinnen und Bürger beschäftigten sich mit dem Thema und würden auch durch Informationsangebote motiviert, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen, erklärt die federführende Projektmanagerin, Laura Bell, von den Stadtwerken Koblenz. Allgemein seien keine größeren Auswirkungen durch den neuen Gesetzesentwurf für die Stadt zu erwarten. Mit der Wärmeplanung habe Koblenz bereits eine solide Grundlage für den Weg in Richtung Klimaneutralität geschaffen. „Deshalb ist es wichtig, dass der Gesetzgeber die angekündigten Änderungen in ein Gesetz überführt, um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen.“

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein