Nach jahrelangen Diskussionen hat die Polizei Thüringen damit begonnen, ihre Beamtinnen und Beamten mit Körperkameras auszustatten. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) präsentierte die ersten rund 40 Bodycams Anfang des Monats und sagte: „Mit diesen Bodycams wird ihre Arbeit zwar nicht leichter, aber sicherer. Denn im Zweifelsfall haben sie nun die Beweise für strittige Situationen auf der Speicherkarte. Und Bild und Ton sind ein schwer zu widerlegendes Beweismittel.“ Thüringen ist damit eines der letzten Bundesländer, das seine Polizistinnen und Polizisten mit Körperkameras ausstattet.
Die neuen Geräte sollen in den nächsten Wochen schrittweise eingeführt werden, nachdem in der LPI Erfurt die Pilotphase für den Regelbetrieb nun begonnen hat. Dazu werden zunächst insgesamt 422 Geräte von einer Firma angemietet. Die Kosten belaufen sich auf 700.000 Euro für zwei Jahre. Sollte die Pilotphase erfolgreich beendet werden, ist die Anschaffung von 789 weiteren Bodycams geplant. Damit stünden den Streifenpolizisten und Kontaktbereichsbeamten insgesamt 1.211 Geräte für ihre Einsätze zur Verfügung. Der Innenminister hatte die Miete präferiert, da durch zusätzlich erforderliche Technik eine deutliche Kostensteigerung zustande gekommen war.
Hohe technische Anforderungen
Die Abgeordneten des Thüringer Landtags hatten 2022 den flächendeckenden Einsatz der Bodycams beschlossen. Auf Drängen der rot-rot-grünen Regierung allerdings nur unter der Bedingung, dass sich die Kameras ab dem Beginn des Jahres 2025 automatisch einschalten, wenn die Dienstpistole aus dem Holster gezogen wird. In der Kritik stand, dass Polizistinnen und Polizisten andernfalls selbst entscheiden können, wann sie die Geräte einschalten und wann nicht. Weitere Kriterien waren, dass die Kameras über eine „Pre-Recording“-Funktion verfügen, also sichergestellt wird, dass die Vorfälle von Anfang an erfasst werden, und die gemachten Aufnahmen über eine besonders gute Tonqualität verfügen.
Die Kameras dienen vor allem der eigenen Sicherung und sollen nur bei gefährlichen Einsatzlagen eingesetzt werden. Insbesondere sollen sie zur Verfolgung von Straftätern, bei Personen- und Fahrzeugkontrollen sowie bei Einsätzen, bei denen Zwang ausgeübt wird, zum Einsatz kommen. Man verspricht sich von den Geräten eine deeskalierende Wirkung in potenziell gefährlichen Situationen, eine gesteigerte Transparenz von Interaktionen und Unterstützung bei der Beweissicherung. Die Speicherdauer der Aufnahmen ist auf maximal 30 Tage begrenzt, für die Strafverfolgung irrelevante Aufnahmen müssen nach 48 Stunden gelöscht werden.




