Bürokratie bleibt einer der großen Kritikpunkte für den Standort Deutschland und behindert gleichzeitig auch die Verwaltung daran, schnelle und innovative Ansätze zu verfolgen. Daher ist Entbürokratisierung eine Daueraufgabe in ganz Deutschland. Schleswig-Holstein hat nun in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden ein Paket zur selben beschlossen.
Nach intensiven Beratungen mit den Kommunen des Landes wurde in Schleswig-Holstein ein gemeinsames Entbürokratisierungspaket auf den Weg gebracht, das insgesamt 63 Einzelmaßnahmen beinhaltet, von denen viele nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollen, erklärte unter anderem Schleswig-Holsteins Sozialministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Aminata Touré. Dazu zählt unter anderem ein Wegfall der sogenannten ZBau-Prüfung. Daraus geht hervor, dass künftig weder eine Prüfung durch die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung noch durch die zuständige bautechnische Dienststelle der kommunalen Körperschaft oder des zuständigen Kreisbauamts erfolge, wenn ein Bauprojekt Zuwendungen erhalte.
Ein Gemeinsames Ziel
Die Beratungen um die Maßnahmen waren nach Aussage von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther von gegenseitigem Vertrauen geprägt. „Damit ist der Anfang für einen umfangreichen Bürokratieabbau in unserem Land gemacht“, erklärte Günther und lobte das gemeinsam erarbeitete Paket. Während der Verhandlungen verständigte man sich zudem auf ein verstärktes gemeinsames Auftreten. So soll sich die Landesregierung beim Bund zum Beispiel für den Bau von Feuerwehrhäusern im Außenbereich einsetzen oder dafür, Abweichungen von Bebauungsplänen zu ermöglichen. Um die Bürgervertretung weiter zu stärken, werden auch hauptamtliche Bürgermeister von Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 2.000 ermöglicht, wie Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waackmitteilte.
Deutliche Erleichterungen soll es auch beim kommunalen Haushaltsrecht geben. Insgesamt werden die Finanzströme zwischen Kommunen und Land vereinfacht, pauschalisiert und neugeordnet. Noch in diesem Jahr sollen dazu Maßnahmen wie eine Verlängerung der er Frist zur Aufstellung von Jahresabschlüssen beschlossen werden. In einem weiteren Schritt werden die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände in einem gemeinsamen Prozess unter wissenschaftlicher Begleitung die Finanzströme betrachten und gegebenenfalls neu ordnen. „Angesichts der herausfordernden Haushaltslage, insbesondere aber auch vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels, müssen Abläufe einfacher, effizienter und effektiver gestaltet werden“, sagte Ministerpräsident Günther.
Es geht weiter
Maßnahmen, die noch weiter zu prüfen sind, sollen bis spätestens Dezember zwischen Land und Kommunen weiter beraten werden, um dann entscheidungsreife Vorschläge vorzulegen. Das betreffe etwa Zentralisierungen im Aufenthaltsrecht und beim Rückführungsmanagement, das Thema der Schuleingangsuntersuchungen oder Aufgaben des Denkmalschutzes. Bei Punkten wie der laufenden Kita-Reform oder der Reformierung der Eingliederungshilfe wurden gesonderte Prozesse vereinbart. Es bleibt also weiterhin viel zu tun, denn Bürokratie sei eine Daueraufgabe, wie Günther erklärte, aber die beschlossenen Maßnahmen seien ein erster Schritt, dem man weitere folgen lassen.




