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Finanzieller Nutzen durch Windenergie

Der bayerische Ministerrat billigt ein Gesetz zur verpflichtenden Beteiligung von Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern an Projekten für Erneuerbare Energien.

Das Gesetz sieht vor, dass bei der Planung und Umsetzung neuer Photovoltaik- oder Windkraftanlagen alle Gemeinden und Ihre Einwohner in einem Umkreis von 2,5 km um das Projekt finanziell an diesen beteiligt werden. Dabei sind die Betreiber dazu verpflichtet, mit den Gemeinden eine individuelle Beteiligungsvereinbarung auszuhandeln. Ausgenommen von der Pflicht sind besondere Photovoltaikanlagen wie Agri-PV oder Floating-PV. Die Auswahl, welche Art von Beteiligung genutzt wird, fällt vielfältig aus und beinhaltet von Beteiligung an der Projektgesellschaft über vergünstigte Stromtarife bis hin zu den direkten Zahlungen an die Gemeinden einiges. Da es im Gesetz keine festen Vorgaben gibt, können weitere Optionen ausgehandelt werden.

Nach Gesetzesentwurf muss die Beteiligung dabei innerhalb eines Jahres beschlossen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einen Antrag zu stellen, um den Vorhabensträger durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verpflichten.

0,3 Cent

 Das durch den Vorhabensträger angebrachte Angebot muss dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde entsprechen. Für die Gemeinden sind davon 0,2 und für die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorzusehen. Gelder, die durch Ausgleichszahlungen oder Beteiligung den Gemeinden zufließen, sollen zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz bei den Einwohnern eingesetzt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte dazu: „Es ist uns wichtig, dass alle betroffenen Kommunen und Einwohner einen finanziellen Nutzen von EE-Anlagen haben. Die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung ermöglichen passgenaue Lösungen für jedes Projekt in Bayern.“

Mehr Akzeptanz

Mit dem Kernziel einer Steigerung der Akzeptanz von Erneuerbaren-Energie-Projekten bei den Bürgerinnen und Bürgern schaffe das neue Gesetz eine deutliche Stärkung für den Ausbau derselben in Bayern. Der Bericht der Kabinettssitzung sieht das neue Gesetz dabei als einen Meilenstein zur Akzeptanzsteigerung.

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