Obwohl das Jahr sich dem Ende gegenneigt, soll noch 2024 ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes in Bayern das Licht der Welt erblicken. Dies kündigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an.
Auch zum Inhalt äußerte sich der Innenminister. Mit dem neuen Gesetz soll das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Damit folge das Innenministerium in München den Stellungnahmen des Landesfeuerwehrverbands Bayern, des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags. „Die Verbände sprechen sich für eine Höchstaltersgrenze analog dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus. Eine völlige Aufhebung der Höchstaltersgrenze dagegen erscheint nicht sinnvoll“, erklärte Herrmann. Im Vergleich zu einer völligen Aufhebung sei weniger Bürokratie und ein einfacherer Vollzug zu erwarten. Denn bei einer vollständigen Aufhebung müssten Überlegungen zu Eignungsuntersuchungen angestellt werden. Zusätzlich trage die Anhebung auch dem demografischen Wandel Rechnung, so Herrmann weiter. Neben dieser Regelung soll es auch eine Anpassung zum Kostenersatz in der Novelle geben.

