Mit elektronischen Fußfesseln und Anti-Gewalttraining – das Bundesjustizministerium möchte Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. Dazu schlägt das Ministerium nun mehrere Gesetzesänderungen vor.
Eine Maßnahme, die bereits in einigen Bundesländern praktiziert wird, soll nun bundesweit gelten: Familiengerichte können Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Nähert sich der Täter mit Fußfessel, bekommt das Opfer über ein Empfangsgerät eine Warnung und „kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Zudem wird die Polizei benachrichtigt und kann dem Opfer zur Hilfe eilen.
Mehr Druck auf Gewalttäter
Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung sind verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings. So sollen die Familiengerichte die Möglichkeit bekommen, eine Teilnahme für Gewalttäter anzuordnen. In sogenannten sozialen Trainingskursen sollen Täter lernen, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen.
Außerdem beinhaltet der Gesetzesvorschlag des Justizministeriums eine Verschärfung bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen – insbesondere gegen Annäherungsverbote. Hier soll das Höchstmaß von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Künftig soll es dem Familiengericht zudem möglich sein, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Laut Ministerium dient das der „verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen“.
Fokus und Kritik
Im Rahmen der Entwurfsvorstellung rief Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dazu auf „den Kampf gegen häusliche Gewalt insgesamt zu einem Schwerpunkt der Rechtspolitik“ zu machen. Hierfür werde sie sich in dieser Wahlperiode einsetzen, so die Ministerin. Nach Angaben des Justizministeriums sollen die neuen Regelungen Ende des kommenden Jahres in Kraft treten.
Kritik an den Plänen äußerte unter anderem in der vergangenen Woche Dorothea Hecht vom Verein „Frauenhauskoordinierung“. Sie befürchtet, dass die verfassungsrechtlichen Hürden am Ende zu hoch sind, sodass die Fußfessel nur äußerst selten zum Einsatz kommen werde.




