Neben Wasserstoff ist Biomethan eine erneuerbare Alternative für Erdgas. Aus Bioabfällen herstellbar, bietet es sich gerade für Städte und Kommunen als Strom- und Heizquelle an. Jedoch tritt Ende 2025 die gesamte Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) außer Kraft, weshalb eine neue Regelung gefunden werden muss.
Einige Kommunen nutzen Biomethan bereits, so betreibt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) das Biogas- und Kompostwerk (BKW) Bützberg. Hier werden jährlich bis zu 70.000 Tonnen organische Küchen- und Gartenabfälle zu 1,3 Millionen Kubikmeter reinem Biomethan. Das BKW Bützberg ist damit aktuell das größte seiner Art in Norddeutschland. 1995 in Betrieb genommen, produziert die vorherige Kompostieranlage schon seit 2011 auch Biogas. Große Probleme bei der Einspeisung des Gases in das Gasnetz habe es nicht gegeben, erklärt eine Sprecherin der SRH. Die Vorteile von Biomethan lägen zudem klar auf der Hand: „Die Abnahme der Energie im Netz steht voll zur Verfügung und ist derzeit (bei bestehenden Einspeiseverträgen auch weiterhin) unabhängig vom Bedarf am Markt, da die Speicherfähigkeit des Gasnetzes genutzt werden kann“, so die Sprecherin.
Auch Hannover setzt für den Kohleausstieg unter anderem auf die Nutzung von Biomethangas. Seit Mitte des letzten Jahres ist in Hannover das Biomethan-Blockheizkraftwerk (BHKW) Stöcken und Herrenhausen in Betrieb. Auch hier sei die Einspeisung des biogenen Ersatzstoffes über das Erdgasnetz problemlos möglich und werde so zum BHKW geliefert, erklärt ein Sprecher von Enercity. Neben diesem neuesten und größten Biomethan-BHKW unterstütze das kommunale Energieunternehmen, welches zum Großteil der Stadt Hannover gehört, bundesweit mit 60 Biomethan-BHKW kommunale Wärmeprojekte. Auch dieses Unternehmen sieht in dem klimaneutralen Brennstoff viele Vorteile. Neben den bereits genannten sei die Dekarbonisierung von Wärme, Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen und teilweise auch des Verkehrs positiv zu sehen. Der Konzern schätzt, dass rund zehn Prozent des aktuellen Erdgasbedarfs durch Biomethan gedeckt werden könnten. „Einschränkend wirken begrenzte Rohstoffmengen, Nachhaltigkeitsanforderungen und die derzeit lange Vorlaufzeit für Genehmigung und Netzanschluss.“ Hier blickt Enercity sorgenvoll auf die Nachfolge- Festlegung, die ab nächstem Jahr gelten soll.
Neue Spielregeln
Zuständig für diese Festlegung neuer Verfahren ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), da der Europäische Gerichtshof bereits 2021 die Bundesrepublik dazu verpflichtet hatte, der BNetzA mehr Unabhängigkeit einzuräumen. Um das Urteil des Gerichtshofs umzusetzen, wurde Ende 2023 das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verabschiedet. Mit darunter fällt auch eine neue gesetzliche Regelung der GasNZV. Problematisch bei diesen neuen Regelungen ist die Festlegung in Sachen Zugang von Biogas (ZuBio). Mehrere Vereine, Konzerne und Branchenverbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) oder der Fachverband Biogas e. V. kritisieren, dass besonders die Regelungen für den Netzzugang von Biogasaufbereitungsanlagen und die Kostenteilung fehlten. Wie der BDEW in seiner Stellungnahme zu dem Tenor-Entwurf anmerkte, führe das Ausbleiben einer Netzanschlussregelung „zu erheblichen Rechtsunsicherheiten beim Anschluss von Biogasanlagen ab dem 1. Januar 2026“.
Jedoch spiele Biomethan als erneuerbarer Energieträger eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaziele, da es u. a. wetterunabhängig und saisonal einsetzbar sei, ist die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae überzeugt. „Allerdings ist der Netzanschluss von Biomethananlagen häufig mit hohen Kosten verbunden. Zudem kann er in ein Spannungsverhältnis zur Transformation des Gasnetzes und zur wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs geraten.“ Um sowohl das Gasnetz wirtschaftlich sinnvoll und zukunftsfähig auszubauen als auch mehr Biomethan ins Netz einzuspeisen, hat der BDEW ein Positionspapier für eine Lösung dieser Regelungslücke veröffentlicht. Damit werde eine praxisnahe Antwort auf die Herausforderungen der Gasnetztransformation geliefert, die Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und den Klimaschutz in Einklang bringe. Kernpunkte des Papiers sind die zeitnahe Umsetzung einer Nachfolgeregelung für den Netzanschluss und die Umlegung von Kosten, „die aus einem gesamtwirtschaftlich effizienten Netzanschluss resultieren“. Auch fordert der BDEW, dass die Netzanschlüsse vom Netzbetreiber zu realisieren seien, sofern die Kosten dafür unter einem noch festzulegenden Schwellenwert lägen. Fielen die Kosten höher aus, müsse der Anschlussnehmer die Mehrkosten für Investitions- und Betriebskosten vollständig tragen.
Problematisch für Kommunen
Die Stadtreinigung Hamburg sieht in der Regelungslücke keine Probleme für ihren bestehenden Biogasvertrag. Jedoch sei es für die SRH und das BKW Bützberg wichtig, dass zum einen die Einspeisung entsprechend der variablen Produktion gesichert sei und zum anderen die Ertragslage auf dem wirtschaftlichen Niveau bleibe, ohne dass eine zusätzliche Belastung für die Behandlungskosten des Bioabfalls entstehe. Enercity sieht für Hannover ebenfalls kein Problem in der Regelungslücke, jedoch seien künftige kommunale Projekte davon betroffen. Daher wünscht sich das Energieunternehmen, dass eine dauerhafte Lösung für Anschluss- und Einspeisevorrang für Biomethan beispielsweise im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert wird. Außerdem „sollten standardisierte, schlanke Verfahren mit verbindlichen Fristen gelten, damit neue Einspeisepunkte schneller ans Netz kommen“, erklärt der Konzernsprecher. Abschließend brauche es harmonisierte Nachweissysteme für den Ex- und Import, „damit Biomethan unbürokratisch dort eingesetzt werden kann, wo es für Wärme und Stromversorgung die größte Klimawirkung entfaltet“.




