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StartDigitalesEU-Gericht weist Klage von Zalando ab

EU-Gericht weist Klage von Zalando ab

Der Online-Modeshop Zalando gilt weiterhin als „sehr große Online-Plattform“ – und ist damit strengeren Regularien durch den Digital Services Act (DSA) unterworfen als kleinere Plattformen mit weniger Usern. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden.

Damit weist das EuG die Klage von Zalando zurück. Das Unternehmen war 2023 gegen die Einstufung als VLOP (Very Large Online Platform) gerichtlich vorgegangen. Das Gericht erklärte nun zwar, dass Zalando in Hinblick auf den Verkauf eigener Produkte keine Online-Plattform sei. Allerdings gebe es ein Partnerprogramm, mit dem dritte Verkäufer über die Seite ihre Waren vertreiben. Dadurch sei der Status einer Plattform erfüllt. Zudem hat Zalando den Berechnungen der EU zufolge 83 Millionen monatliche Nutzerinnen und Nutzer. Die Einstufung als VLOP erfolgt schon ab 45 Millionen.

Argumentation nicht überzeugend

Der Modeshop argumentierte, dass nicht alle Kundinnen und Kunden auch bei Partnern von Zalando kauften. Zudem gingen die auf der Plattform verkauften Produkte von Drittanbietern durch einen „strengen Onboarding-Prozess“ und Zalando mache sie sich dadurch „zu eigen“. Das EuG entgegnete, Zalando könne nicht zwischen Nutzern unterscheiden, die im Rahmen seines Partnerprogramms Informationen von Drittverkäufern bekommen, und denen, die es nicht tun. Die User-Berechnung der EU-Kommission sei daher korrekt.

Weiterhin argumentierte Zalando, dass seine Plattform kein systemisches Risiko für die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten darstelle – das Eindämmen von Hassrede und verbotenem Content ist eines der Hauptanliegen des DSA. Das EuG war auch hier anderer Ansicht: Sehr große Online-Plattformen könnten benutzt werden, um den Vertrieb rechtswidriger Produkte an einen erheblichen Teil der EU-Bevölkerung zu erleichtern.

Nächste Instanz

Somit muss Zalando weiterhin stärker gegen Desinformation vorgehen und Algorithmen hinter Inhalten und personalisierter Werbung zum Teil offenlegen. Hassrede und Falschinformationen sollen sofort gelöscht werden. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen.

Im Unternehmen sei man „enttäuscht über die heutige Entscheidung“, wie ein Zalando-Sprecher mitteilte. Das Gericht habe „nicht angemessen berücksichtigt, dass Zalando ausschließlich kuratierte, hochwertige Produkte von etablierten und vertrauenswürdigen Markenpartnern“ anbiete. Der Konzern will nach eigenen Angaben vor dem Europäischen Gerichtshof, der nächsthöheren juristischen Instanz, gegen die Entscheidung vorgehen.

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