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StartSicherheitVogt als DLRG-Präsidentin wiedergewählt

Vogt als DLRG-Präsidentin wiedergewählt

Ute Vogt wurde in ihrem Amt als Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bestätigt. Auf der Bundestagung des Verbands kandidierte sie erneut für weitere vier Jahre. Die rund 180 stimmberechtigten Mitglieder wählten die 61-Jährige mit großer Mehrheit. Neben ihrer Person wurde auch das gesamte Präsidium neubestimmt.

„Dieser Vertrauensbeweis ist zugleich Auftrag für mich und mein Team, die Zukunft unserer ehrenamtlichen Organisation tatkräftig mitzugestalten“, sagte Ute Vogt. Sie kündigte an, sich weiter für die Modernisierung und den Ausbau der Schwimmbadlandschaft einsetzen zu wollen.

Helfergleichstellung im Blick

Zudem werde die DLRG weiterhin dafür streiten, dass ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz bundesweit die gleichen Rechte bekommen wie die Freiwilligen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks. Das betrifft beispielsweise Freistellungen von der Arbeit für Übungen und Einsätze bei vollem Lohnausgleich. Als Vizepräsidenten wurden Alexander Paffrath, Anika Flöte, Dr. Dirk Bissinger, Dr. Dorothee Dill und Jörn H. Linnertz gewählt.

Zugleich machte die DLRG in ihrer Bundestagung deutlich, wer nicht Mitglied ihrer Organisation sein soll. Diese bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und vertritt die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz. „Die DLRG tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und duldet dies weder in ihren Gliederungen noch bei ihren Mitgliedern“, heißt es in einem neugefassten Paragrafen der Satzung des Vereins. Wer gegen die Grundsätze des Verbands verstößt, soll von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.

Keine Hintertür

Außerdem wurde auf der Bundestagung beschlossen, einen Schutzmechanismus zu entwickeln, der den Wiedereintritt ausgeschlossener Mitglieder verhindert. Auch entschieden sich die wahlberechtigten Mitglieder dazu, die seit fast 40 Jahren bestehende Definition der „DLRG-Familie“ neu zu fassen. Fortan soll auch eine alleinerziehende Person mit mindestens einem minderjährigen Kind den Familienbeitrag beanspruchen können.

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