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StartSicherheitSchutz vor häuslicher Gewalt finalisiert

Schutz vor häuslicher Gewalt finalisiert

Die Bundesregierung plant einen stärkeren Schutz für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Dazu hat das Bundeskabinett eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, die künftig auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln ermöglicht. Ziel ist es, gefährdete Personen wirksamer zu schützen und Gefährder besser zu überwachen.

Teil des Gesetzespakets ist unter anderem eine neue Verordnung, durch die künftig auch Familiengerichte Fußfesseln in Fällen häuslicher Gewalt anordnen können. Dem Entwurf zufolge kann die Anordnung für maximal sechs Monate gelten, eine mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate soll jedoch möglich sein. Betroffene können zudem über ein weiteres Gerät gewarnt werden, sobald sich der Täter ihnen unerlaubt nähert. Gegen den Willen der Betroffenen soll das Tragen einer Fußfessel nicht angeordnet werden dürfen. Damit wird sichergestellt, dass die Schutzmaßnahme ausschließlich im Interesse der Betroffenen umgesetzt wird und deren Mitbestimmung in den Vordergrund gestellt wird.

Das Bundesjustizministerium geht nach eigenen Angaben von rund 160 parallel laufenden Verfahren und entsprechend notwendigen Geräten pro Jahr aus. Die ersten Fußfesseln könnten aufgrund der erforderlichen Vorbereitungen frühestens 2027 eingesetzt werden, hieß es. Damit sollen die Behörden ausreichend Zeit haben, die technische Ausstattung vorzubereiten und die Abläufe für die Überwachung sorgfältig zu planen.

Längere Strafen

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes sieht außerdem vor, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer Androhung von Gewalt verpflichten können, an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung teilzunehmen. Wenn Täter gegen die Anordnungen verstoßen, kann es zur Erhöhung der Strafe kommen.

Darüber hinaus werden nach dem Gesetzentwurf die Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll demnach von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. Das Justizministerium plant zudem weitere Schritte – unter anderem eine Anpassung des Sorge- und Umgangsrechts. Diese Maßnahmen sollen den Schutz der Betroffenen zusätzlich stärken und sicherstellen, dass gerichtliche Anordnungen konsequent umgesetzt werden.

Straftaten und Gewalt gegen Frauen haben zuletzt zugenommen. In Deutschland gab es im Jahr 2024 nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) mit fast 266.000 erfassten Betroffenen von häuslicher Gewalt einen neuen Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl damit um etwa vier Prozent. Die Zahl der Femizide lag 2023 bei 360, viele der Getöteten wurden durch den eigenen Partner getötet. Fast 80 Prozent der erfassten Betroffenen von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.

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