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StartSicherheitTeilweise Ersatzvornahmen bei der Passagierkontrolle

Teilweise Ersatzvornahmen bei der Passagierkontrolle

Die Bundespolizei hat zum Teil mit eigenen Vollzugskräften bei der Passagierkontrolle an deutschen Flughäfen unterstützen müssen. Diese Ersatzvornahme müsse unbedingt eine Ausnahme bleiben. Denn die Luftsicherheitskontrolle gehöre nicht zu den originären Zuständigkeiten der Bundespolizei.

Dies unterstrich Carsten Glade, Abteilungsleiter für Gefahrenabwehr im Bundespolizeipräsidium. Auch der Einsatz unbeliehener Kräfte der privaten Sicherheitsdienstleister dürfe nicht zu oft stattfinden, so Glade auf den Luftsicherheitstagen in Potsdam. Hier sieht er die privaten Dienstleister in der Pflicht. Diese müssten sich – ebenso wie die Flughafenbetreiber – in Zukunft verbessern. Aus Glades Sicht würden Probleme im Bereich der Luftsicherheitskontrollen noch zu oft bei der Bundespolizei „abgeladen“, obwohl diese die Schwierigkeiten kaum selbst beheben könne. Glade appellierte an die privaten Sicherheitsunternehmen: „Vertrauen ist keine Einbahnstraße.“ Schließlich habe der Bund die Dienstleister während der Corona-Pandemie auch finanziell unterstützt. So seien z. B. auch zu Corona-Hochzeiten 45 Prozent der Kontrollstunden bezahlt worden, auch wenn tatsächlich weniger bestellt wurde. Und hier habe es Zeiten gegeben, in denen weniger als zehn Prozent der Kontrollstunden tatsächlich erbracht worden seien.

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