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StartRechtAusschluss von Bietern wegen früherer Mängel

Ausschluss von Bietern wegen früherer Mängel

Auftraggeber dürfen Bieter bei zahlreichen Baumängeln und Bauzeitverzögerungen früherer Arbeiten wegen fehlender Zuverlässigkeit ausschließen (OLG Koblenz, 16.12.2021, 12 U 1143/21).

Dokumentierte Erfahrungen genügen

Zum Nachweis der Unzuverlässigkeit genügt die Vorlage von Dokumentationen zu anderen Bauleistungen des Bieters, bei denen es zu Rügen und erheblichen Diskussionen kam. Der Auftraggeber darf dafür auch auf Erkenntnisse anderer Dienststellen zurückgreifen. Ein darauf beruhender Ausschluss ist eine nachvollziehbare Prognoseentscheidung.

Keine Heilung durch frühere Abnahme

Der Auftraggeber darf diese Erfahrungen in seine Bewertung der Zuverlässigkeit einbeziehen, auch wenn er die früheren Baumaßnahmen des Bieters abnahm. Entscheidend für die Bewertung der Eignung seien die Erfahrungen, die der Auftraggeber bis zur Herstellung der Abnahmereife machte. Die Abnahme an sich kann schlechte Erfahrungen mit dem Bieter nicht heilen.

Download Volltext:

https://www.heuking.de/fileadmin/DATA/Dokumente/Aktuelles/OLG_Koblenz_16.12.21_12_U_1143-21_1283.pdf

Der Autor des Gastbeitrags ist Mike Steffen von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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