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StartRechtPostdienstleistungen sind Sektorenhilfstätigkeiten

Postdienstleistungen sind Sektorenhilfstätigkeiten

Postdienstleistungen sind dem Sektorenvergaberecht unterfallende Sektorenhilfstätigkeiten, denn ohne postalische Kommunikation mit Lieferanten und Kunden ist der Betrieb eines Trinkwasserversorgungsnetzes nicht angemessen zu bewerkstelligen (OLG Düsseldorf, 17.08.2022, Verg 50/21).

Keine Unmittelbarkeit erforderlich

Auch mittelbar der Sektorentätigkeit dienende Dienstleistungen unterfallen dem Sektorenvergaberecht, wenn sie für die Sektorentätigkeit erforderlich sind.

Positiver Beitrag genügt nicht

Für den erforderlichen Zusammenhang genügt es nicht, dass die Dienstleistungen einen positiven Beitrag leisten und die Rentabilität erhöhen. Der Zusammenhang besteht vielmehr dann, wenn ein reibungsloser Ablauf der Sektorentätigkeit ohne den Auftrag schwer vorstellbar oder nicht möglich ist.

Notwendigkeit der Leistungen

Die Postdienstleistungen dienen der Kommunikation mit Kunden und Lieferanten. Ohne sie kommt die Versorgung zum Erliegen: Die Kommunikation mit den Lieferanten dient u.a. der Abwicklung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zur Instandhaltung der Netze. Die Kommunikation mit den Kunden ist zur Vertragsabwicklung, insbesondere der Abstimmung und Abrechnung nicht wegzudenken – so der Vergabesenat.

Download Volltext:

https://www.heuking.de/fileadmin/Aktuelles/OLG_DUS_17.08.2022_Verg_50-21_1307_u_KW151_u_En105.pdf

Die Autorin des Gastbeitrags ist Daniela Ariane Kreuels von der Kanzlei Heuking Kühn Wojtek.

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