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StartSicherheitNoch schärfere Sicherheitsüberprüfung

Noch schärfere Sicherheitsüberprüfung

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist eine weitere, noch schärfere Form der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) eingeführt worden. Sie gilt für Soldaten, die eine Verwendung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen durchlaufen sollen. Betroffen sind u. a. Angehörige von Spezialkräften, des Bereichs Cyber-Abwehr der Bundeswehr sowie Mitarbeitende des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD).

Die exakten Bereiche sind in einer Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen absolvieren eine intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Diese geht noch über die bereits länger existierende erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (SÜ 3) hinaus, die Personen durchlaufen, welche Zugang zu als streng geheim deklarierten Verschlusssachen erhalten sollen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Landesämter für Verfassungsschutz (LfVs) und der Bundesnachrichtendienst (BND) kennen dieses Instrument bislang nicht.

Geregelt ist die intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, die umgangssprachlich auch als SÜ 4 bezeichnet wird, im Soldatengesetz. Die übrigen, bereits etablierten SÜ-Formen finden sich hingegen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG).

Deutlich strenger und umfangreicher

Im Rahmen der neuen Sicherheitsüberprüfung befragt die mitwirkende Behörde die betroffene Person grundsätzlich selbst. Und das unabhängig davon, ob eine sicherheitserhebliche Erkenntnis das notwendig macht oder nicht. Darüber hinaus wird zu der betroffenen Person auf jeden Fall Einblick in öffentlich zugängliche Internetseiten genommen. Gleiches gilt für den für alle einsehbaren Teil von Social Media-Profilen. Hier muss der oder die Geprüfte auch angeben, in welchen Sozialen Medien er oder sie aktiv und unter welchen Namen er oder sie dort angemeldet ist.

Des Weiteren finden Wiederholungsprüfungen bei dieser Sicherheitsstufe alle fünf – und nicht wie ansonsten üblich alle zehn – Jahre statt. Auch muss die Sicherheitserklärung von dem oder der Überprüften bereits nach 30 Monaten aktualisiert werden. Ansonsten sind hier fünf Jahre üblich. Zudem ist das Beifügen zweier aktueller Lichtbilder (versehen mit dem Jahr der Aufnahme auf der Rückseite) im Zuge der Sicherheitserklärung verpflichtend.

Überprüfung von Reservistinnen und Reservisten

Ebenfalls neu ist die sogenannte Beorderungssicherheitsüberprüfung. Sie sieht vor, dass Reservistinnen und Reservisten einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) durchlaufen, wenn sie zu Wehrübungen herangezogen werden.

Diese beiden Neuerungen – insbesondere die intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen – haben die Arbeitsbelastung beim BAMAD erheblich anwachsen lassen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages nannte BAMAD-Präsidentin Martina Rosenbergdie Zahl von rund 60.000 Sicherheitsüberprüfungen, an denen ihr Dienst im vergangenen Jahr mitgewirkt habe.

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