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StartSicherheitAufenthaltsverbote für Aktivistinnen und Aktivisten?

Aufenthaltsverbote für Aktivistinnen und Aktivisten?

Für Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten könnten in Berlin schwierigere Zeiten hereinbrechen. Darauf lassen zumindest Aussagen von Torsten Akmann, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, schließen.

Er kündigte im Rahmen des Digitalen Polizeitages des Behörden Spiegel Aufenthaltsverbote für bestimmte Demonstrierende an. Dieser Schritt befinde sich derzeit in der Prüfung. Entschieden ist zwar noch nichts, rechtlich wären solche Aufenthaltsverbote aber möglich.

So heißt es in Paragraf 29 Absatz 2 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für das Land Berlin: „Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot).“ Allerdings muss das Verbot örtlich und zeitlich auf den Umfang beschränkt werden, der für die Verhütung der erwarteten Straftaten erforderlich ist. Außerdem darf es räumlich nicht den berechtigten Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. Und: Es muss dem oder der Betroffenen übergeben beziehungsweise zugestellt werden. Gewerkschaftsvertreter und Juristen halten die Idee zwar grundsätzlich für gut. Allerdings sei sie in der Praxis nur schwer umzusetzen, ohne den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie das Übermaßverbot zu verletzen und dann eventuell vor dem Verwaltungsgericht zu unterliegen.

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