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StartSicherheitBerliner Rettungsdienstgesetz soll geändert werden

Berliner Rettungsdienstgesetz soll geändert werden

Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Die Vorlage dazu kam von Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Zuvor hatte es Widerspruch aus der grün-geführten Senatsgesundheitsverwaltung gegeben. Diese Vorbehalte scheinen nun offenbar ausgeräumt.

Dem Rettungsdienst soll es durch die Gesetzesänderung in Zukunft ermöglicht werden, flexibler auf besondere Auslastungsszenarien, wie z. B. Personalmangel, größere Schadenslagen oder Pandemien reagieren zu können. So wird es möglich sein, Einsatzmittel vorübergehend anders zu besetzen als in der Vergangenheit. Eine solche Ausnahme darf allerdings nur befristet vorgenommen werden und muss begründet werden. Dies dürfte zu einer Entlastung führen, da die raren Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nun zielgerichteter eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung und Verabschiedung dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen erklärte: „Die nun angestrebte Änderung des Rettungsdienstgesetzes wird dringend benötigt. Eine Änderung, um der Berliner Feuerwehr und ihren Partnern in der Notfallrettung mehr Flexibilität und somit ein Stück Entlastung zu verschaffen.“ Es bedürfe jedoch dringend noch weiterer Schritte, um die Situation im Rettungsdienst nachhaltig zu verbessern.

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