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StartSicherheitGdP Berlin stellt Forderungen für den Koalitionsvertrag

GdP Berlin stellt Forderungen für den Koalitionsvertrag

Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhebt Forderungen gegenüber den designierten Koalitionären von CDU und SPD. Verlangt wird u. a. die Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage.

Außerdem sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die Besoldung in Berlin sukzessive auf das Niveau der Bundesbesoldung anzuheben. Des Weiteren wird verlangt, die Polizei Berlin flächendeckend mit Körperkameras auszustatten. Auch soll der Einsatz von Bodycams in Wohnungen durch eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ermöglicht werden. Zudem sollte der Funkwageneinsatzdienst flächendeckend mit Distanzelektroimpulsgeräten (DEIGs) ausgestattet werden. Auch sollte es die bestmögliche Ausstattung für digitale Streifenwagen geben.

Darüber hinaus verlangen die Gewerkschafter eine Überarbeitung des Dienstunfallrechts. Dazu gehöre u. a. ein angemessener Umgang mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen (z. B: PTBS und Angststörungen), pandemiebedingten Infektionskrankheiten und nicht unmittelbar sichtbaren, gesundheitsgefährdenden Schadstoffbelastungen auf Dienststellen.

Verlangt werden des Weiteren die Gewährleistung der Sicherheit auf dem Wasser, flexible Arbeitszeitmodelle, eine Überstundenobergrenze für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und die Einführung echter Lebensarbeitszeitkonten.

Kompetenzstelle Luft einrichten

Gleiches gilt für die Vorlage eines umfassenden Personalkonzepts zur besseren Qualifizierung von Beschäftigten im Tarif- und Verwaltungsbereich der Polizei sowie eine Aufgabenkritik und Evaluation der Polizeistruktur. Ziel müsse es hier sein, unwirtschaftliche Doppelstrukturen aufzulösen. Auch müsse die Ausbildung modernisiert und eine Kompetenzstelle Luft eingerichtet werden. Letztere sei aufgrund der steigenden Gefahr einer terroristischen Bedrohung durch Drohnen erforderlich. Geprüft werden sollte in diesem Kontext auch eine Kompetenzbündelung mit der Bundespolizei und der Brandenburger Polizei.

Für die Berliner Feuerwehr wird ein neues Rettungsdienstgesetz verlangt. Durch dieses solle sich die Feuerwehr wieder auf ihre Grundaufgabe der Notfallrettung konzentrieren können. Außerdem soll der Landesbranddirektor seiner Funktion als Behördenleiter gerecht werden können. Als erforderlich angesehen werden aus GdP-Sicht in diesem Zusammenhang eine Neustrukturierung und -verteilung der Aufgaben, der Aufbau einer gemeinsamen Krankentransportstelle der privaten Krankentransportunternehmen und eine mögliche Priorisierung bei der Beschickung von Rettungswagen.

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