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Hessen verabschiedet Open-Data-Gesetz

Der Hessische Landtag hat ein Open-Data-Gesetz verabschiedet. Die Digitalministerin des Landes verspricht sich innovative Geschäftsmodelle für kleine und mittlere Unternehmen. (KMU). Dagegen kritisiert die FDP Ambitionslosigkeit. Der SPD enthält das Gesetz zu viele Ausnahmen.

„Mit dem Gesetz werden relevante Rohdaten maschinenlesbar, interoperabel, vollständig, in offenen Formaten, auf dem Stand der Technik und mit Metadaten versehen zur Verfügung stehen“, erklärte die hessische Digitalministerin Dr. Kristina Sinemus (CDU) im Landtag. Beispielsweise könnten offene Geodaten Bauplanungen erleichtern. Sinemus verspricht sich eine gesamtgesellschaftliche Modernisierung. KMU könnten die maschinenlesbaren Daten für neue Geschäftsmodelle nutzen. Wissenschaft und Forschung profitierten. Nicht zuletzt könnte die Verwaltung effizienter und transparenter arbeiten.

Der FDP fehlt es an Verbindlichkeit. Die Umsetzungsfristen seien zu lang. Zudem erlaube das Hessische Open-Data-Gesetz der Verwaltung, offene Daten nur da bereitzustellen, wo sie es für richtig halte, kritisiert Oliver Stirböck. „Bürger, Wissenschaft und Unternehmer wissen aber besser als der Staat, wie und wo Open Data gewinnbringend genutzt werden kann“, findet der digitalpolitische Sprecher der Liberalen. Er fordert einen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.

„Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen enthält nichts, was nicht schon in der entsprechenden EU-Richtlinie steht, die bisher allerdings in Hessen noch nicht umgesetzt worden ist“, kritisierte Nadine Gerstenberg in der Plenardebatte zur zweiten Lesung. Der Data Act der EU ist allerdings selbst noch in der Trilog-Beratung.

Die datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion bemängelt darüber hinaus, dass das Gesetz zu viele Ausnahmen enthalte. Verbände und öffentliche Unternehmen wie die Verkehrsbetriebe seien ausgenommen. Auch könnten Akteure sich unter Verweis auf „technische oder sonstige gewichtige Gründe“ von der Veröffentlichungspflicht befreien lassen. „Mit dieser Formulierung bereitet die Koalition den Boden für eine dauerhafte Blockade der Veröffentlichung von Daten“, fürchtet Gerstenberg.

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