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Verfassungstreue-Check in Sachsen zur Anhörung freigegeben

Der Verfassungstreue-Check für den Polizei- und Justizvollzugsdienst im Freistaat Sachsen wird konkret. Das Kabinett hat das Gesetzespaket nun zur Anhörung freigegeben. Vorgesehen ist, die Verfassungstreue u. a. bei Polizistinnen und Polizisten sowie bei Beamtinnen und Beamten im Justizvollzugsdienst vor einer Berufung in ein Beamtenverhältnis verdachtsunabhängig beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) abzufragen.

Dazu wird das Landesbeamtengesetz angepasst. Das Artikelgesetz sieht außerdem u. a. die Schaffung der rechtlichen Grundlage zur Einführung der Wechselkennzeichnung innerhalb der sächsischen Polizei und die Einführung einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung vor. Nach der Anhörung zum Gesetzespaket erfolgt die Einbringung in den Landtag.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ernennungsbehörden zur Feststellung der Verfassungstreue vor jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf und auf Probe eine verdachtsunabhängige Anfrage an das LfV stellen. Dies gilt nur für Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtungen Polizei, Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug sowie Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen. Das LfV teilt der Ernennungsbehörde dann mit, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Verfassungstreue der Bewerberin oder des Bewerbers begründen. Momentan wird der Verfassungsschutzes nur im Einzelfall bei tatsächlichem Anlass beteiligt.

Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte: „Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz! Hieran besteht völlig zurecht ein herausragendes öffentliches Interesse. Ziel des Gesetzespakets ist es, Verfassungsfeinde vor Einstellung in den Polizei- beziehungsweise den Justizvollzugsdienst von vornherein auszuschließen und denen, die schon im Staatsdienst sind, das Leben so schwer wie möglich machen.“ Daher sei ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes, Verjährungsfristen bei Disziplinarverfahren zu verlängern, die etwa die Verfassungstreue zum Thema haben. Alle vier Jahre soll ein Evaluationsbericht erstellt werden.

Individualkennzeichnung vorgesehen

In dem Gesetzespaket ist ebenso festgelegt, dass bei geschlossenen Einsätzen uniformierte Polizeibedienstete der Einsatzeinheiten künftig verpflichtet sind, eine individuelle Kennzeichnung zu tragen. Diese ist für jedermann gut sichtbar und erkennbar anzubringen. Details, etwa zu der Frage, wo auf der Uniform die Kennzeichnung anzubringen ist, wird eine Verordnung des Innenministeriums regeln. Die Kennzeichnung besteht auf jedem Fall aus dem Landeskürzel „SN“ sowie einer fünfstelligen Ziffernfolge. Parallel dazu hat die Landespolizei einen neuen Podcast ins Leben gerufen.

Des Weiteren ist vorgesehen, dass künftig bei einem Dienstvergehen, bei dem die Pflicht zur Verfassungstreue beziehungsweise zur Mäßigung verletzt wurde, die Fristen für die Erteilung einer Disziplinarmaßnahme, die einen Verweis rechtfertigen würden, fünf Jahre; bei Disziplinarmaßnahmen, die eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts rechtfertigen würden, sieben Jahre und bei Disziplinarmaßnahmen, die eine Zurückstufung rechtfertigen, zehn Jahre betragen. „Angesichts der überragenden Bedeutung des Ziels, verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Öffentlichen Dienst wirksam zu begegnen, muss der Rechtsgedanke der Verjährung hier zurücktreten“, so Minister Schuster.

Darüber hinaus werden in Zukunft auch vor der Einstellung in den Polizeidienst standardmäßig die polizeilichen Auskunftssysteme abgefragt. Dies und weitere Abfragemodalitäten – etwa für externe Dienstleister innerhalb der Polizei – sollen im neuen „Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ verankert werden.

KostEx-Bericht vorgestellt

Unterdessen hat der Ressortchef den fünften Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) präsentiert. Im zweiten Halbjahr 2022 hat die KostEx vier neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug erfasst, die eine Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen zur Folge haben. Die vier Sachverhalte beziehen sich auf vier Personen, ausschließlich Bedienstete der sächsischen Polizei, und standen im Zusammenhang mit verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates und fehlender Distanz zu rechtsextremistischem Gedankengut. Ein Sachverhalt hatte Bezug zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Dazu erklärte Schuster: „Leider gibt es solche Fälle innerhalb der sächsischen Polizei – das ist nicht tolerierbar! Wir gehen damit so transparent wie nur möglich um.“

In Brandenburg befinden sich Planungen für einen Verfassungstreue-Check noch im parlamentarischen Verfahren.

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