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StartSicherheitNeue Zuständigkeiten beim Waffenrecht in Niedersachsen

Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht in Niedersachsen

Ab dem 01.01.2024 gelten neue Zuständigkeiten für das Waffenrecht in Niedersachsen. Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert.

Die bisherige Regelung sieht vor, dass neben den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover sich auch selbstständige Städte und Gemeinden für das Waffenrecht verantwortlich zeichnen. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden deshalb von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.

Das Waffenrecht regelt unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition. Darunter fallen unter anderem der Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und der Handel. Weil das Innenministerium am Waffenrecht kontinuierlich nachjustiert, nimmt die Komplexität Prüfungs- als auch Begründungsaufwand waffenbehördlicher Entscheidungen zu. Die Zentrierung der Entscheidungsfindung ist als Reaktion auf diese Dynamik zu verstehen.  

Die niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt hierzu: „Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit.“ Insbesondere die Entwaffnung von extremistischen Personen stelle die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover noch effektiver gelöst werden könne.

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