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StartSicherheitPopularklage abgewiesen

Popularklage abgewiesen

Eine gegen zahlreiche Bestimmungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) gerichtete Popularklage hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Teile des Verfahrens wurden auch eingestellt.

Der Antrag sei – mit Blick auf aktuelle gesetzliche Regelungen – überwiegend unzulässig. Das gelte auch mit Blick auf die gerügten Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Terminus der „drohenden Gefahr“. Darüber hinaus seien die Regelungen zur präventiven Ingewahrsamnahme und zum polizeilichen Präventivgewahrsam mit der Landesverfassung und den dort verankerten Grundrechten vereinbar. Die präventive Ingewahrsamnahme nach dem PAG ist u. a. zur Durchsetzung von Platzverweisen und Kontaktverboten erlaubt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte zu der Gerichtsentscheidung: „Das Gericht hat mit der Abweisung der Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit eindeutig festgestellt, dass die Regelungen zum Präventivgewahrsam nicht gegen die Verfassung verstoßen, sondern verhältnismäßig sind.“ Das sei eine sehr gute Nachricht: Die Bayerische Polizei könne auf Grundlage des PAG weiterhin wirksam Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger abwehren und zugleich deren Freiheitsrechte schützen, so der Innenminister. Zudem erklärte der CSU-Politiker: „Der Verfassungsgerichtshof hat klargemacht, dass die aktuelle Gewahrsamsdauer von einem Monat sowie die Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat verfassungsrechtlich unbedenklich sind und die Vorschriften von der Polizei in der Praxis verhältnismäßig als letztes Mittel angewendet werden.“

Der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein, sagte: „Gerade im Zusammenhang mit Aktionen von Klimaaktivisten hat sich diese Befugnis im Polizeiaufgabengesetz zur Verhinderung von weiteren Straftaten bewährt. Die Höchstdauer des Gewahrsams ist in der Praxis nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme.“ Im Übrigen sei das von den PAG-Kritikern seit 2018 prognostizierte Horrorszenario „Polizeistaat Bayern“ nicht eingetreten.

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