Nach der jüngsten Amoktat in Hamburg wird die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt gestärkt. Dies erfolgt durch mehrere Maßnahmen. Zu diesen gehört u. a. der standardisierte Umgang mit Hinweisen auf mögliche Gefahren.
Insbesondere ist die verbindliche Einbeziehung des Landeskriminalamts (LKA) in die Risikobewertung vorgesehen. Zudem wird es in Zukunft klare Compliance-Regeln geben, um Interessenskonflikte zu vermeiden. So werden Bewerberinnen und Bewerber künftig nicht für die Waffenbehörde tätig sein können, wenn eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit in einem Hamburger Schießclub oder Schützenverein ausgeübt wird. Des Weiteren soll die Personalstärke der Waffenbehörde von 27 auf 33 Mitarbeitende erhöht werden. Mit zukünftig drei Außenteams im täglichen Einsatz wird die Zahl der Kontrollen von Waffenbesitzenden deutlich erhöht. Darüber hinaus sollen das Fortbildungsangebot verbessert und die IT der Waffenbehörde ertüchtigt werden. Und: Im LKA soll ein Kompetenzzentrums für Risikobewertung aufgebaut.
Waffenrecht verschärfen
Hamburg setzt sich zudem für Verschärfungen des Waffenrechts auf Bundesebene ein. Erwünscht ist die Verpflichtung zur Vorlage eines psychologischen Gutachtens vor Ersterteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Nach geltender Rechtslage müssen nur Antragstellende, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, ein entsprechendes Zeugnis für den Erhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis vorlegen. Außerdem sollte es vor einer Ersterteilung eine Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden, z. B. über psychische Auffälligkeiten, geben.
Darüber hinaus plädieren die Hamburger Verantwortlichen dafür, die Schwelle für das Ergreifen waffenbehördlicher Maßnahmen abzusenken. Für die Annahme einer Ungeeignetheit oder Unzuverlässigkeit einer Person und daran anknüpfende Maßnahmen durch die Waffenbehörde sollen künftig vorliegende „tatsächliche Anhaltspunkte“ hierfür ausreichen und nicht das Vorliegen von „Tatsachen“ vom Gesetz verlangt werden. Zukünftig soll53 bei tatsächlichen Anhaltspunkten, die Bedenken gegen die persönliche Eignung der oder des Betreffenden begründen, auch bereits ein vorläufiger Entzug der Waffe bis zur Vorlage eines die Eignung bestätigenden Zeugnisses rechtlich ermöglicht werden. Schließlich sollten Magazine als wesentliche Waffenbestandteile eingestuft und deren Anzahl pro Person begrenzt werden.