Vor Deutschlands Küsten wird bislang hauptsächlich über Schmalband kommuniziert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun die Bedingungen für Breitband-Frequenzzuteilungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht (Seite 915).
„Wir konkretisieren die Voraussetzungen, unter denen insbesondere Offshore-Windparks mit Breitbandinternet versorgt werden können“, erläutert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das dient der Vernetzung von Anlagen und Arbeitsplattformen.“ Der höhere Frequenzumfang von Breitband-Technologien soll neue Anwendungen eröffnen. Nicht nur die Technologien der Plattformen und Serviceschiffe können so weiterentwickelt werden. Das Ziel ist auch, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, die dort arbeiten, zu verbessern. Wer eine Frequenz nutzen will, kann diese nun bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Die Ausschließliche Wirtschaftszone ist der Bereich vor Deutschlands Küsten, in dem die Bundesrepublik das alleinige wirtschaftliche Nutzungsrecht hat. Sie erstreckt sich von zwölf bis 200 Seemeilen hinter der Küste. Dort kann Deutschland in beschränktem Umfang hoheitliche Rechte wahrnehmen.