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Zwölf Punkte für den Rettungsdienst

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat für den Herbst dieses Jahres eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes angekündigt. Die vier großen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutschem Roten Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) haben dazu einen Zwölf-Punkte-Katalog vorgelegt.

Zentrale Punkte des Katalogs sind dabei die Forderungen nach einer Patientensteuerung durch die Leitstellen, einer ausreichenden Finanzierung der rettungsdienstlichen Infrastruktur und der Beibehaltung einer landesweiten Begutachtung des Rettungsdienstes.

Nach den Hilfsorganisationen brauche es im Rettungsdienst bessere Regelungen zur Steuerung der Patientinnen und Patienten in die für sie richtige Versorgungsstruktur. Dazu sollen die Leitstellen zu „Gesundheitsleitstellen“ mit einer Steuerungsfunktion werden. Dadurch versprechen sich die Organisationen, die Lücke zwischen hausärztlicher Versorgung und Rettungsdienst zu schließen und eine Entlastung des Rettungsdienstes. Zudem fordern die Hilfsorganisationen, dass für den Erhalt der Rettungsdienstinfrastruktur im Haushalt ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen müssen. ASB, DRK, JUH und MHD sehen sich mit gestiegenen Preissteigerungen konfrontiert. Deshalb müssten sich Finanzierung und Zuschüsse an den aktuellen Baupreisentwicklungen orientieren.

Das Gesamte betrachten

Als dritten zentralen Punkt machen sich die Hilfsorganisationen für eine landesweite Begutachtung des Rettungsdienstes stark. Die Planungen der Leistungen der Notfallrettung dürften nicht an Rettungsdienstbereichsgrenzen enden. Deshalb müsse der Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) in die Lage versetzt werden, landesweite Gutachten anzustoßen. Zugleich gelte es jedoch, einen lokalen Planungsstillstand zu verhindern.

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