In Schleswig-Holstein können die Kommunen nun wieder Geld für den Neu- und Umbau von feuerwehrspezifischen Gebäuden beantragen. Das Land stellt zu diesem Zweck insgesamt 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Dass dieses Geld mancherorts benötigt wird, bestätigte Innenministerin von Schleswig-Holstein Sabine Sütterlin-Waack (CDU). „Darauf haben viele Kommunen in Schleswig-Holstein gewartet, denn so manch ein Feuerwehrhaus platzt aus den Nähten oder ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Mit diesem Geld unterstützen wir die Kommunen bei wichtigen und dringenden Umbauten, damit sie ihre Feuerwehren bestmöglich ausstatten können.“
Es können zwischen 15.000 und 300.000 Euro für den Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, den Aus- und Umbau eines Feuerwehrhauses sowie den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus beantragt werden. Berechtigt zur Antragstellung sind noch bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Oktober die Trägerinnen und Träger des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in Schleswig-Holstein. Wichtig bei der Antragstellung zu beachten ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, die beantragte Fördersumme 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreitet und 20 Prozent Eigenanteil an den Kosten bestehen.