Die Förderung und Steuerung des Spitzensports in Deutschland soll in Zukunft auf der Grundlage eines Sportfördergesetzes zentral abgewickelt werden. Dafür ist die Einrichtung einer unabhängigen Sportagentur vorgesehen. Sie soll die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts erhalten.
Dort sollen Förderentscheidungen eigenständig und fachlich unabhängig getroffen werden. Neben dem Vorstand sind in der Sportagentur ein Stiftungsrat sowie ein Sportfachbeirat geplant. Im Stiftungsrat stellt das Bundesinnenministerium (BMI) neun Vertreterinnen und Vertreter, der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erhält sechs Sitze und die Länder drei Sitze. Das BMI soll dort den Vorsitz haben und bei Stimmengleichheit entscheiden. Im Sportfachbeirat erhält der organisierte Sport einen Sitzanteil von 50 Prozent plus einem Sitz. Die Länder bekommen Sitze entsprechend ihrem Anteil im Stiftungsrat. Die übrigen Sitze erhält das BMI. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Athletinnen und Athleten sollen in den Stiftungsgremien aktiv sein.
Die Arbeit der Sportagentur soll auf drei Säulen basieren. Dazu gehören die Säulen Förderung, sportfachliche Steuerung sowie Transparenz und Evaluation. Die Einrichtung soll für diejenigen Förderverfahren zuständig sein, deren Leistungen den Sportfachverbänden zugutekommen. Hierzu zählen u. a. Strukturentscheidungen zur Anerkennung von Bundesstützpunkten oder zu den Bundeskadern. Baldmöglichst soll auch Stützpunktförderung in den Aufgabenbereich der Agentur fallen. Eine weitere Aufgaben der Sportagentur, durch die Zahl der Antragsverfahren verringert werden soll, ist das Durchführen von Controllingmaßnahmen bei den Verbänden. Grundlage dafür sollen Zielvereinbarungen sein.