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StartPersonenDVTM Vorstandsvorsitzender Renatus Zilles tritt zurück

DVTM Vorstandsvorsitzender Renatus Zilles tritt zurück

Renatus Zilles, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien (DVTM), tritt zur Mittgliederversammlung am 27. Oktober 2023 von seiner Position zurück. Der 68-jährige Manager und Verbandsvertreter in der Telekommunikation-, IT-, Medien und „Bettertainment-Branche“* hat diese Entscheidung aufgrund einer Veränderung in seiner Lebensplanung getroffen. Als Ehrenvorsitzender, Mitglied des Vorstandes und Berater bleibt er dem Verband erhalten.

Die verbleibenden Vorstände des DVTM zeigen sich sehr erfreut, dass Zilles auf deren Wunsch hin, dem Verband auch weiterhin als Ehrenvorsitzender, Vorstandsmitglied und Berater zur Verfügung stehen wird, so dass sein Wissen und seine langjährige Erfahrung weiterhin von Nutzen sein werden.
Der Vorstand des DVTM, dankt Herrn Zilles für dessen unermüdliche Bemühungen zur Weiterentwicklung des Verbands.

Als Manager und Verbandsvertreter in der Telekommunikations-, IT-, Medien und „Bettertainment-Branche“* hat sich Zilles im Laufe der letzten Jahrzehnte sowohl bei DVTM-Mitgliedern, als auch in der gesamten Branche sowie bei der Politik und nationalen und europäischen Behörden Ansehen erworben. Der DVTM dankt Renatus Zilles für seine Leistung und sein Engagement und freut sich darauf, seine Expertise und Vision in seiner zukünftigen Rolle weiterhin nutzen zu können.

Der Wechsel an der Führungsspitze tritt zu einer Zeit ein, in der DVTM und die gesamte Branche einige große Herausforderungen, wie die nationale Lizenzerteilung im Bereich des „Glücksspiels“, meistern musste. Etwas das dem Verbund unter der Führung von Zilles gelungen ist.

Renatus Zilles Foto: privat

*„Bettertainment“ inkludiert:
Sportwetten, Poker, „Virtuelle Automatenspiele“, die Vermittlung von “Online-Lotterien”, sowie E-Sport. Es steht gleichzeitig auch für eine „Konvergenz-Strategie“ entlang der gesamten Wertschöpfungs-Kette in Verbindung mit einem volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen

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