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StartDigitalesNRW fordert volksverhetzende Inhalte in geschlossenen Chatgruppen unter Strafe zu stellen

NRW fordert volksverhetzende Inhalte in geschlossenen Chatgruppen unter Strafe zu stellen

NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) hat im Bundesrat einen Antrag zur Verschärfung des Strafgesetzbuchs gestellt. Wenn Beamtinnen oder Beamten in geschlossenen Chatgruppen volksverhetzende oder verfassungsfeindliche Inhalte teilen, soll das strafbar sein. Der Bundesrat hat den Antrag an den Bundestag weitergeleitet.

„Es ist unsäglich und inakzeptabel, wenn Polizeibeamte, Justizbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr untereinander volksverhetzende Inhalte oder verfassungswidrige Kennzeichen austauschen“, sagt Limbach. „Es beeinträchtigt massiv das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat. Schließlich sind die Beamtinnen und Beamten für die Bevölkerung das Gesicht der Demokratie.“ Nur durch entschlossenes und nachdrückliches Durchgreifen werde es gelingen, das Vertrauen der Menschen nachhaltig zu stärken.

Derzeit sind rassistische, antisemitische oder fremdenfeindliche Äußerungen straffrei, wenn sie nicht öffentlich stattfinden. Da geschlossene Chatgruppen privat sind, sind dann weder der Straftatbestand der Volksverhetzung noch der des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erfüllt. Nordrhein-Westfalen will das Strafgesetzbuch deswegen um einen Paragraf 341 Strafgesetzbuch (StGB) ergänzen und Paragraf 48 Wehrstrafgesetzbuch (WStG) ändern. Der Bundesrat hat beschlossen, den Gesetzesantrag zu unterstützen. Er hat ihn an den Bundestag weitergeleitet.

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