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StartDigitalesBundesjustizministerium will die Justiz-Digitalisierung beschleunigen

Bundesjustizministerium will die Justiz-Digitalisierung beschleunigen

(BS) Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Entwurf für ein Digitalisierungsgesetz vorgelegt. Strafanträge per Mail, Anträge und Erklärungen als Scan und Hybrid-Akten sollen demnach erlaubt werden. Auch sollen sich Menschen per Video-Call vor Gericht zuschalten können.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz hat das BMJ ein Maßnahmenpaket geschnürt, um den Justizsektor schneller zu digitalisieren. Obenauf steht die Erlaubnis an die Justiz, sogenannte Hybridakten zu führen. „Den Ländern geben wir eine wichtige Starthilfe beim Umstieg auf die E-Akte“, erläutert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP). „Mit der neuen Möglichkeit einer Hybridakte können sie bereits loslegen, ohne dass zuvor meterweise Altaktenbestände aufwändig digitalisiert werden müssen.

Bislang gab es entweder Papierakten oder elektronische Akten (E-Akten). Wenn ein Gericht mit einer Papierakte digital arbeiten wollte, musste es zunächst die gesamte Akte digitalisieren. Jetzt will das BMJ erlauben, dass bereits analog angelegte Akten, elektronisch fortgeführt werden. Damit wolle man „ressourcenintensive Scan-Arbeiten zur Digitalisierung der Aktenbestände“ vermeiden, heißt es aus dem Justizministerium.

Unterschriften mit Stift und Papier wirken hier wie Sand im Getriebe der digitalen Kommunikation mit der Justiz, kritisiert der Bundesjustizminister. „Das ist nicht nur lästig, sondern sorgt auch für unnötigen Mehraufwand in der Verwaltung“, analysiert Buschmann. „Das ändern wir jetzt.“

Statt der strengen Schriftform will das BMJ der Anwaltschaft und ihren Mandantinnen und Mandanten erlauben, Anträge und Erklärungen als Scan bei Gericht einzureichen. Die Unterschrift auf Papier ist aber weiterhin zu leisten. An dieser Stelle bleibt der Gesetzesentwurf deutlich hinter dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) zurück. Dieses sieht vor, dass die Schriftform durch eine digitale Identifikation oder Signatur ersetzt wird.

Weiterhin will das Bundesjustizministerium digitale Strafanträge vereinfachen. Künftig sollen die Polizei oder die Opfer von Straftaten einen Strafantrag auch per E-Mail oder Online-Formular stellen können. Das heißt, die Unterschrift entfällt hier. Die Identität der Antragstellerin müsse aber eindeutig erkennbar sein.

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