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Grünes Licht für EU-Wallet

Die digitale Brieftasche der Europäischen Union (EU) kommt: Das EU-Parlament hat für die Einführung der EU-Wallet gestimmt. Datenschutzrechtliche Bedenken bleiben.

Auch wenn es der Name vermuten lässt, geht es bei der EU-Wallet nicht um digitale Bezahlvorgänge. Vielmehr können sich die Bürgerinnen und Bürger der EU mit diesem digitalen Portemonnaie identifizieren und authentifizieren – online wie offline. Dokumente wie Personalausweis, Führerschein und Krankenkassenkarte können in der EU-Wallet auf dem Smartphone gespeichert und europaweit genutzt werden.

Die EU-Wallet ist Teil der jüngsten Änderung der IVT-Verordnung (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen). Sie sieht qualifizierte elektronische Signaturen vor, die die gleiche Rechtsgültigkeit haben wie händische Unterschriften. Die Nutzung dieser digitalen Brieftasche ist nicht obligatorisch. Bürgerrechte- und Datenschutz seien verankert worden. Etwaige bürokratische Nachteile für Menschen, die sich gegen die Wallet-Nutzung entscheiden, will der Gesetzesentwurf verhindern. Dieser war mit den zuständigen EU-Ministerinnen und -Ministern bereits verhandelt worden. Nun gab das EU-Parlament mit 335 Ja-Stimmen grünes Licht für die EU-Wallet-Einführung.

Kritikpunkt potenzielle Übewachung

Die 190 Gegenstimmen zeigen, dass es bei einem nicht unwesentlichen Teil der EU-Abgeordneten Bedenken gibt. Fehlender Datenschutz und die Möglichkeit zur Überwachung der EU-Bürger bleiben die Hauptgegenargumente der Kritikerinnen und Kritiker. Die kroatische Abgeordnete Romana Jerković (Allianz der Sozialdemokraten) hingegen sieht für EU-Bürger den Vorteil der „Kontrolle über die Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.“ Über ein Datenschutz-Dashboard könnten Nutzende die Löschung ihrer Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beantragen.

Um zum Gesetz zu werden, muss die novellierte IVT-Verordnung vom Europäischen Rat in einem letzten Schritt formell gebilligt werden.

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