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StartDigitalesEU läutet Verfahren gegen Gatekeeper ein

EU läutet Verfahren gegen Gatekeeper ein

Die Europäische Union (EU) macht in Sachen Digital Markets Act (DMA) ernst: Gegen die Tech-Riesen Alphabet, Apple und Meta wurden Verfahren wegen Nichtbeachtung des DMA eingeleitet. Es drohen hohe Geldstrafen und sogar Unternehmensverkäufe.

Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, ließ wenig Zweifel an der konsequenten Durchsetzung des Digital Markets Acts, der für mehr Transparenz auf Europas Online-Märkten sorgen soll: „Wir sind nicht davon überzeugt, dass die Lösungen von Alphabet, Apple und Meta ihren Verpflichtungen für einen faireren und offeneren digitalen Raum für europäische Bürger und Unternehmen gerecht werden. Sollte unsere Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass es an vollständiger Einhaltung des DMA mangelt, könnten Gatekeeper mit schweren Geldstrafen rechnen.“

Als Gatekeeper (Torwächter) werden große Online-Plattformen bezeichnet, die mächtige Schnittstellen zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellen. Dazu gehören der Google-Mutterkonzern Alphabet, das Unternehmen Meta, welches Facebook betreibt, sowie Apple. Laut DMA ist es diesen Plattformen untersagt, ihre Marktdominanz für unlautere Wettbewerbsvorteile zu missbrauchen. Die EU-Kommission hat nun offenbar Zweifel, ob die besagten Gatekeeper ihren Verpflichtungen für fairen Wettbewerb nachkommen, und hat die entsprechenden Verfahren eröffnet.

Zweifel an App Stores, Google-Suche und Nutzerfreundlichkeit

Bei Alphabet und Apple wird geprüft, ob sie Verbraucherinnen und Verbraucher auch zu kostenlosen Apps außerhalb ihrer eigenen App Stores leiten. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Unternehmen Nutzende primär auf ihre eigenen, kostenpflichtigen Apps im Google Play Store bzw. im Apple App Store lenken. Nur gegen Alpha hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet, um festzustellen, ob Google-Suchergebnisse zu einer Selbstbevorzugung von weiterführenden kommerziellen Google-Diensten führen. Dazu gehören Google Shopping, Google Flights und Google Hotels. Gegen Apple wird ein Verfahren eröffnet, um drei Fälle von eventuell fehlender Nutzerfreundlichkeit zu prüfen. Dies betrifft das Deinstallieren von Apple-Software, das Ändern der Standardeinstellungen im Betriebssystem iOS sowie die Auswahl eines alternativen Browsers oder einer alternativen Suchmaschine.

Meta-Nutzerdaten und Aufbewahrungsauftrag

Gegen Meta werden Untersuchungen eingeleitet, die das kürzlich eingeführte „Bezahlen oder Zustimmen“-Modell unter die Lupe nehmen. Meta-User können entweder der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen oder dafür bezahlen, dass diese nicht genutzt werden. Diese binäre Auswahl stellt für die EU-Kommission jedoch möglicherweise keine echte Alternative dar. Gleich fünf Gatekeepern – neben den drei genannten noch Amazon und Microsoft – hat die Kommission einen Aufbewahrungsauftrag gegeben. Die fünf IT-Giganten werden verpflichtet, Dokumente aufzubewahren, die zur Beurteilung der Einhaltung der DMA-Verpflichtungen nützlich sein könnten.

Maßnahmen bis zum Zwangsverkauf

Die Kommission beabsichtigt, die eröffneten Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Danach werden die betroffenen Gatekeeper über die vorläufigen Ergebnisse informiert und die entsprechenden Maßnahmen erläutert. Im Falle einer Verletzung des DMA kann die Europäische Kommission Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen. Im Falle wiederholter Verstöße kann dies auf bis zu 20 Prozent steigen. Darüber hinaus kann die Kommission zusätzliche Maßnahmen ergreifen: Die Verpflichtung eines Gatekeepers zum Verkauf eines Unternehmens oder das Verbot, weitere Dienste im Zusammenhang mit der systematischen Nichterfüllung zu erwerben.

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