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Bundestag beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

Der Bundestag hat das Digitale-Dienste-Gesetz angenommen. Damit wird der europäische Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene umgesetzt. Außerdem konkretisiert das Gesetz die Zuständigkeiten der deutschen Behörden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zum Digital Services Coordinator (DSC) und damit zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA. Dazu wird eine Koordinierungsstelle bei der BNetzA eingerichtet.

Anforderungen an die Person an der Spitze

Im parlamentarischen Verfahren wurden die Anforderungen an die DSC-Leitung konkretisiert. Diese müsse über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Geschäftsmodelle digitaler Dienste und Kenntnisse des Rechtsrahmens verfügen. Die Person dürfe weder einer Regierung des Bundes oder Landes angehören noch ein Unternehmen der Digitalwirtschaft innehaben, leiten oder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates eines solchen sein.

Weiterhin wurde die Einrichtung eines Systems zum Beschwerdemanagement beschlossen. Dieses soll „gängige Kriterien für ein modernes Beschwerdeportal“ erfüllen und die getroffene Entscheidungen transparent machen.

Kritik an Netzsperren

Der Branchenverband eco kritisiert die im Gesetz enthaltenen Netzsperren. Diese sind „weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel“ bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet, findet eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Die Sperren könnten umgangen werden. Besser wäre dem Verband nach die Verpflichtung zur Entfernung von rechtswidrigen Inhalten.

Das Bundeskabinett hatte das DDG im Dezember beschlossen (Behörden Spiegel berichtete). Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Dieser hatte im Februar noch große Änderungswünsche am Gesetz gehabt. Die europäische Verordnung gilt bereits seit dem 17. Februar.

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